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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten

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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …

hat;

 nicht im Namen der stimmberechtigten Person missbräuchlich eine Stimme abgegeben hat, die in der Folge als systemkonform abgegebene Stimme registriert und gezählt worden ist.

2.6 Anforderung an das kryptografische Protokoll: universelle Verifizier-

barkeit

Die Prüferinnen und Prüfer erhalten Beweise nach Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 6 Buchstaben a und c zur Bestätigung, dass der Angreifer:

 nachdem die Stimmen als systemkonform abgegeben registriert worden sind, bis zur Berechnung des Ergebnisses keine Teilstimmen verändert oder unterschlagen hat;

 keine nicht systemkonform abgegebenen Stimmen oder Teilstimmen eingefügt hat, die bei der Berechnung des Ergebnisses berücksichtigt wurden.

2.7 Anforderung an das kryptografische Protokoll: Stimmgeheimnis und Fehlen vorzeitiger Teilergebnisse

2.7.1 Es muss sichergestellt sein, dass der Angreifer weder das Stimmgeheimnis

brechen noch vorzeitige Teilergebnisse erheben kann, ohne zusätzlich die Stimmberechtigten oder deren Benutzerplattformen unter seine Kontrolle zu bringen.

2.7.2 Mit Ausnahme der stimmenden Person und ihrer Benutzerplattform gelten

Systemteilnehmende, die über genügend Informationen verfügen, um das Stimmgeheimnis zu brechen oder vorzeitige Teilergebnisse zu erheben, nicht als gegen den Angreifer geschützt.

2.7.3 Es muss sichergestellt sein, dass der Angreifer die Benutzerplattformen

nicht unbemerkt unter seine Kontrolle bringen kann, indem er die Software für die Benutzerplattformen auf dem Server manipuliert. Die stimmende Person muss die Möglichkeit haben, zu prüfen, ob ihre Benutzerplattform vom Server die korrekte Software mit den korrekten Parametern, insbesondere dem öffentlichen Schlüssel zur Verschlüsselung der Stimme, erhalten hat.

2.8 Anforderung an das kryptografische Protokoll: wirksame Authenti-

sierung

Es muss sichergestellt sein, dass der Angreifer keine Stimme systemkonform abgeben kann, ohne die entsprechenden Stimmberechtigten unter seine Kontrolle zu bringen.