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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten

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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …

Art. 17 Weitere Bestimmungen

1Die detaillierten technischen und administrativen Anforderungen an die elektronische Stimmabgabe sind im Anhang geregelt.

2Ein Kanton kann in Ausnahmefällen von der Erfüllung einzelner Anforderungen befreit werden, sofern:

a. die nicht erfüllten Anforderungen im Gesuch bezeichnet sind;

b. eine nachvollziehbare Begründung für den Ausnahmefall vorliegt; und

c. der Kanton allfällige alternative Massnahmen beschreibt und mit Bezug auf die Risikobeurteilung begründet, weshalb er die Risiken als hinreichend gering einschätzt.

Art. 18 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung der BK vom 13. Dezember 20132 über die elektronische Stimmabgabe wird aufgehoben.

Art. 19 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am … in Kraft.

… Schweizerische Bundeskanzlei:

Walter Thurnherr

2 AS 2013 5371, 2018 2279