Vorlage

Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 15Fedlex · Vorlage

Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …

2.9.3 Für die Wahrung des Stimmgeheimnisses und das Fehlen vorzeitiger Teilergebnisse nach Ziffer 2.7

2.9.3.1 Die folgenden Systemteilnehmenden gelten als nicht vertrauenswürdig:

 NV-System

 drei von vier Kontrollkomponenten pro Gruppe, wobei offen gelassen werden muss, um welche drei es sich handelt

 ein signifikanter Anteil der Stimmberechtigten

2.9.3.2 Die folgenden Systemteilnehmenden dürfen als vertrauenswürdig gelten:

 Setup-Komponente

 Druckkomponente

 Benutzerplattform

 eine von vier Kontrollkomponenten pro Gruppe, wobei offengelassen werden muss, um welche es sich dabei handelt

 eine Prüferin oder ein Prüfer einer Gruppe, wobei offengelassen werden muss, um welche oder welchen es sich dabei handelt; Ziffer 2.7.2 geht dabei vor

 ein technisches Hilfsmittel einer vertrauenswürdigen Prüferin oder eines vertrauenswürdigen Prüfers, wobei offengelassen werden muss, um welches es sich dabei handelt; Ziffer 2.7.2 geht dabei vor 2.9.3.3 Wird eine gesamte Gruppe von Kontrollkomponenten bei einem privaten

Systembetreiber eingesetzt, so gilt keine dieser Kontrollkomponenten als vertrauenswürdig.

2.9.4 Für die Wirksamkeit der Authentifizierung nach Ziffer 2.8

2.9.4.1 Die folgenden Systemteilnehmenden gelten als nicht vertrauenswürdig:

 NV-System

 drei von vier Kontrollkomponenten pro Gruppe, wobei offen gelassen werden muss, um welche drei es sich handelt

 ein signifikanter Anteil der Stimmberechtigten

 Prüferinnen und Prüfer

 technische Hilfsmittel der Prüferinnen und Prüfer

 Benutzerplattform

2.9.4.2 Die folgenden Systemteilnehmenden dürfen als vertrauenswürdig gelten:

 Setup-Komponente

 Druckkomponente

 eine von vier Kontrollkomponenten pro Gruppe, wobei offengelassen werden muss, um welche es sich dabei handelt