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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten
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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …
2.10 Aufzählung der vertrauenswürdigen und nicht vertrauenswürdigen Kommunikationskanäle
2.10.1 Die folgenden Kommunikationskanäle gelten als nicht vertrauenswürdig:
Benutzerplattform ↔ NV-System
Setup-Komponente ↔ NV-System
Kontrollkomponente ↔ NV-System
NV-System → Druckkomponente
NV-System → technisches Hilfsmittel der Prüferinnen und Prüfer bidirektionale Kanäle für die Kommunikation zwischen den Kontrollkomponenten
2.10.2 Die folgenden Kommunikationskanäle dürfen als vertrauenswürdig gelten:
stimmberechtigte / stimmende Person ↔ Benutzerplattform
technisches Hilfsmittel der Prüferinnen und Prüfer ↔ Prüferinnen und Prüfer
Setup-Komponente → technisches Hilfsmittel der Prüferinnen und Prüfer
Druckkomponente → stimmberechtigte / stimmende Person
2.11 Zusätzliche Anforderungen an die Stichhaltigkeit der Beweise
2.11.1 Die Wahrscheinlichkeit für den Angreifer, einen Beweis nach Ziffer 2.5
fälschen zu können, wenn er eine Teilstimme verändert, eine Teilstimme unterschlägt oder in fremdem Namen eine Stimme abgibt, darf höchstens 0.1% betragen.
2.11.2 Die Wahrscheinlichkeit für den Angreifer, einen Beweis nach Ziffer 2.6
fälschen zu können, wenn er durch Verändern und Unterschlagen von systemkonform abgegebenen Stimmen sowie durch Einfügen von nicht systemkonform abgegebenen Stimmen bewirkt, dass das berechnete Ergebnis um 0.1% vom korrekten Ergebnis abweicht, darf pro Vorlage, Listenwahl oder Kandidatenwahl höchstens 1% betragen.
2.11.3 Ist die Wahrscheinlichkeit für den Angreifer, einen Beweis nach Ziffer 2.6
fälschen zu können, nicht im kryptografischen Sinn vernachlässigbar3, muss die Erfolgswahrscheinlichkeit durch mehrmaliges Auszählen beliebig reduziert werden können, indem die Prüferinnen und Prüfer zu jeder Auszählung einen zusätzlichen, unabhängigen Beweis nach Ziffer 2.6 erhalten.
3 Dies entspricht etwa der Wahrscheinlichkeit, einen verschlüsselten Wert, der mit einem als sicher geltenden Algorithmus und entsprechender Parametrisierung verschlüsselt wurde, ohne Kenntnis des Schlüssels entschlüsseln zu können.