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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten
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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …
6. Anforderungen an die Stimmrechtsausweise
6.1 Sicherheitselemente auf dem Stimmrechtsausweis (Hydalamsiegel,
Rubbelcode) dürfen nur verwendet werden, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die verdeckte Information gut vor unerlaubtem Lesen geschützt ist.
6.2 Wird auf die Verwendung von Sicherheitselementen zum Schutz
vertraulicher Informationen auf dem Stimmrechtausweis verzichtet, so müssen Organisationsabläufe zur Gewährleistung der Sicherheit vorhanden sein.
7. Anforderungen an Druckereien
7.1 Der Datenträger mit den Druckdaten zur Produktion der Stimm-
rechtsausweise wird immer von zwei Personen der Druckerei überbracht (Vieraugenprinzip). Die Daten können auch verschlüsselt und signiert zugestellt werden.
7.2 Die Daten auf dem Datenträger sind verschlüsselt. Die Verschlüs-
selung genügt den Anforderungen aus dem eCH-Standard 00145, Kapitel 7. Das Geheimelement zur Entschlüsselung wird den Verantwortlichen der Druckerei auf einem sicheren Zweitweg zugestellt.
7.3 Die Verantwortlichen der Druckerei, die den Datenträger entge-
gennehmen, unterschreiben eine Empfangsbestätigung.
7.4 Für den Datenträger mit den Druckdaten, die Komponente, auf der
die kritischen Daten entschlüsselt werden, sowie alle Komponenten, die die kritischen Daten verarbeiten, gelten die Bestimmungen nach Ziffer 3 an die Druckkomponente.
7.5 Die Verantwortlichen der Druckerei nehmen eine Material-
mengenkontrolle vor.
7.6 Nach dem Drucken der Stimmrechtsausweise vernichtet die Dru-
ckerei die erhaltenen Daten.
7.7 Nimmt die Druckerei auch die Verpackung und den Versand der
Stimmrechtsausweise vor, so sind diese unverzüglich nach dem Druck zusammen mit dem Stimmmaterial zu verpacken.
7.8 Die Vertrauenswürdigkeit des Kanals zwischen der Druckerei und
den Stimmberechtigten darf nur dann als gegeben erachtet werden, wenn die nach kantonalem Recht zuständigen Stellen das verpackte Stimmmaterial den Stimmberechtigten brieflich zustellen oder die persönliche Übergabe sicherstellen.
5 eCH-0014: Standards und Architekturen für eGovernment Anwendungen Schweiz (SAGA.ch), Version 9.0 vom 09.12.2019; der Standard kann kostenlos bezogen und eingesehen werden beim Verein eCH, Mainaustrasse 30, Postfach, 8034 Zürich, www.ech.ch.