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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten

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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …

Beschreibung Betroffenes Sicherheitsziel (nach Art. 4 Abs. 3)

13.12 Ein externer Angreifer nutzt Social- Korrektheit des Ergebnisses

Engineering-Methoden, um die Auf-

merksamkeit der stimmenden Person

an den Sicherheitsvorkehrungen

vorbeizulenken (individuelle Verifi-

zierbarkeit).

13.13 Ein externer Angreifer dringt elektro- Korrektheit des Ergebnisses

nisch, physisch oder mittels Social

Engineering in die Infrastruktur des

Kantons ein und entnimmt sicherheits-

relevante Daten während der Einstel-

lung der Parameter des Urnengangs.

13.14 Ein externer Angreifer dringt elektro- Korrektheit des Ergebnisses

nisch, physisch oder mittels Social

Engineering in die Infrastruktur der

Druckerei ein und entnimmt die Codes

der Stimmrechtsausweise.

13.15 Ein externer Angreifer dringt elektro- Korrektheit des Ergebnisses

nisch, physisch oder mittels Social

Engineering in die Infrastruktur der

Post ein und entwendet Stimmrechts-

ausweise.

13.16 In der individuellen Verifizierbarkeit Korrektheit des Ergebnisses

tritt ein Fehler auf.

13.17 In der universellen Verifizierbarkeit Korrektheit des Ergebnisses

tritt ein Fehler auf.

13.18 Ein technisches Hilfsmittel der Prüfe- Korrektheit des Ergebnisses

rinnen und Prüfer weist einen Fehler

auf.