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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten
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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …
Beschreibung Betroffenes Sicherheitsziel (nach Art. 4 Abs. 3)
13.12 Ein externer Angreifer nutzt Social- Korrektheit des Ergebnisses
Engineering-Methoden, um die Auf-
merksamkeit der stimmenden Person
an den Sicherheitsvorkehrungen
vorbeizulenken (individuelle Verifi-
zierbarkeit).
13.13 Ein externer Angreifer dringt elektro- Korrektheit des Ergebnisses
nisch, physisch oder mittels Social
Engineering in die Infrastruktur des
Kantons ein und entnimmt sicherheits-
relevante Daten während der Einstel-
lung der Parameter des Urnengangs.
13.14 Ein externer Angreifer dringt elektro- Korrektheit des Ergebnisses
nisch, physisch oder mittels Social
Engineering in die Infrastruktur der
Druckerei ein und entnimmt die Codes
der Stimmrechtsausweise.
13.15 Ein externer Angreifer dringt elektro- Korrektheit des Ergebnisses
nisch, physisch oder mittels Social
Engineering in die Infrastruktur der
Post ein und entwendet Stimmrechts-
ausweise.
13.16 In der individuellen Verifizierbarkeit Korrektheit des Ergebnisses
tritt ein Fehler auf.
13.17 In der universellen Verifizierbarkeit Korrektheit des Ergebnisses
tritt ein Fehler auf.
13.18 Ein technisches Hilfsmittel der Prüfe- Korrektheit des Ergebnisses
rinnen und Prüfer weist einen Fehler
auf.