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Vernehmlassung 2021/68: Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums und Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen · 11 Seiten

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Art. 29 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr