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Vernehmlassung 2021/68: Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums und Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen · 11 Seiten
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Amtes Wegen oder auf Anfrage bekannt geben, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den folgenden Bereichen im Rahmen der technischen und operativen Unterstützung durch die Schweiz benötigt:
a. Identitäts- und Staatsangehörigkeitsabklärungen;
b. Organisation und Koordinierung von gemeinsamen Aktionen;
c. Durchführung von Pilotprojekten;
d. Organisation von Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken;
e. Aufbau und Betrieb des nationalen Koordinierungszentrums;
f. Erstellung von Risikoanalysen;
g. Überprüfung von Identitätsdokumenten;
h. administrative Aufgaben.
2Das Staatssekretariat für Migration (SEM) übermittelt der Agentur Informationen über internationale Rückführungseinsätze.
3. Abschnitt: Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAZG im Ausland
Art. 8 Allgemeines
1Das BAZG richtet sich beim Einsatz von Personal im Ausland nach der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20017, der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung vom 6. Dezember 20018 und sinngemäss nach der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung vom 20. September 20029, soweit in Absatz 3 keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
2Das BAZG kann operative Einsatz- und dienstliche Regelungen:
a. in internen Dienstweisungen oder einem Einsatzbefehl festlegen; oder
b. für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter mit diesen in individuellen Vereinbarungen regeln.
3Bei Einsätzen von bis zu zwei Jahren (längerfristige Einsätze) können zu Artikel 8 bis 20 abweichende Regelungen getroffen werden.
Art. 9 Verantwortlichkeit
1Angehörige des Grenzwachtkorps (GWK), die bei einem Einsatz im Ausland eine Straftat begehen, unterstehen dem Recht des Einsatzstaats. Verzichtet dieser auf die Strafverfolgung, so ist das Militärstrafgesetz10 anwendbar.
7 SR 172.220.111.3
8 SR 172.220.111.31
9 SR 172.220.111.343.3
10 SR 321.0