Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/74: Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen · 57 Seiten
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Privatpersonen haben sich diverse gemeldet, welche die Überwälzung der Kosten mittels Selbstbehalts auf die Patientinnen und Patienten als nicht gerechtfertigt erachten: Es sei selten die Person selbst, die ein Originalpräparat verlange. Weiter setze eine Erhöhung des Selbstbehalts keinerlei Anreize für die Patientinnen und Patienten, da damit einfach die Franchise früher erreicht werde. Für die abgebenden Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sei es schwierig zu wissen, ob es sich um die erste Abgabe handle. Durch den geschaffenen Preisdruck bestehe die Gefahr, dass Generika vom Markt genommen würden, wodurch den Patientinnen und Patienten die teureren Originale abgegeben werden müssten. Schliesslich brauche es ein Versorgungskonzept, damit nicht bei Lieferengpässen die Patientinnen und Patienten einen höheren Selbstbehalt bezahlten müssten, weil das vorgesehene Arzneimittel nicht erhältlich sei.
3.12 Länderkorb und Grosshandelsmargen
Der Länderkorb für den APV soll dahingehend angepasst werden, dass Finnland durch Norwegen ersetzt wird. Ausserdem sollen die Minimalabzüge, die auf die Auslandpreise angewendet werden und bisher im Handbuch zur SL geregelt sind, auf Verordnungsstufe angehoben werden.
3.12.1 Artikel 65b Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 65bquater KVV
Die Kantone sind vereinzelt der Auffassung, die Preissenkungen im APV gefährdeten die Arzneimittelversorgung. Es bestehe die Gefahr, dass infolge wiederholter Preissenkungsmassnahmen im Arzneimittelbereich die Schweiz als kleiner Markt mit eigener Zulassungsstelle und Mehrsprachigkeit für Zulassungsinhaberinnen immer weniger interessant sei.
Von den politischen Parteien hat sich die SVP vernehmen lassen. Sie ist der Meinung, der Vergleich dürfe nur mit Verkaufspreisen und nicht mit Schaufensterpreisen erfolgen. Dies soll klarer festgehalten werden. Andererseits begrüsst sie, dass der Preisvergleich mit einer ausgewählten Liste von ähnlichen Ländern zur Festsetzung von Preisen erfolge.
Die Wirtschaftsverbände sind vereinzelt der Auffassung, eine Änderung des heute bestehenden Länderkorbs und der Wechsel zum Median seien willkürlich und nicht sinnvoll.
Die Kantonalen Konferenzen / Vereinigungen sind ähnlich wie einige Kantone der Auffassung, dass die Arzneimittelversorgung infolge wiederholter Preissenkungsmassnahmen gefährdet sei.
Die Konsumentinnen- und Konsumentenverbände bzw. -organisationen sind der Meinung, es soll das Prinzip der Wirtschaftlichkeit eingeführt werden: Der niedrigste Wert aus dem Preisvergleich und dem therapeutischen Vergleich soll den Fabrikabgabepreis bestimmen.
Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sind vereinzelt der Auffassung, es dürfte gegen Artikel 32 KVG verstossen, einzig die Wirtschaftlichkeit in den Fokus zu rücken und die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit nicht zu berücksichtigen. H+ ist der Meinung, mit der alleinigen Berücksichtigung des Medians sei nicht gewährleistet, dass alle Faktoren der Lebenshaltung berücksichtigt würden.
Die Versicherer halten fest, es soll mit den effektiven Preisen und nicht mit Schaufensterpreisen verglichen werden. Der Wechsel vom arithmetischen Mittel zum Median wird teilweise unterstützt.
Von den Patientinnen- und Patientenverbänden hat sich SPO inhaltlich geäussert: Die Umstellung vom Mittelwert auf den Median werde begrüsst.
Die Pharmaindustrie ist der Auffassung, die bisherige Berechnungsmethode anhand des arithmetischen Mittels habe sich bewährt, der Median hingegen ermögliche keinen breit abge-