Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/74: Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen · 57 Seiten

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Von den Wirtschaftsverbänden kritisiert der Schweizerische Gewerbeverband, dass mit der anvisierten Substitutionsausnahmeliste stark in die ärztliche Behandlungsfreiheit eingegriffen würde. Unimedsuisse fordert demgegenüber, dass für jeden Antrag die einzelnen Schritte des Verfahrens zur Aufnahme in die SL und genaue Zeitpläne festgelegt und veröffentlicht werden müssten. Es müsse zudem eine allgemein zugängliche elektronische Plattform eingeführt werden und es seien die detaillierten allgemeinen Kriterien, auf denen die Beurteilung der Wirksamkeit und der Angemessenheit beruht, zu veröffentlichen.

Von den Konsumentinnen- und Konsumentenverbände bzw. -organisationen ist Public

Eye der Ansicht, dass die Einführung einer Ausnahme für die Modalitäten der Erstattung im Rahmen von Preismodellen den sich im Parlament befindenden Änderungen des KVG widerspreche und daher nicht bereits heute auf Verordnungsstufe geändert werden dürfe. Die gesetzliche Verankerung von Preismodellen mit Geheimrabatten, die den Zugang zu amtlichen Dokumenten einschränkten, solle ausserdem eine systemwidrige Einschränkung des Transparenzprinzips darstellen, indem gegen Art. 4 BGÖ und die WTO-Resolution 72.8 verstossen würde. Unabhängige Studien aus der Schweiz oder der Europäischen Union würden zudem zeigen, dass die Einführung von Preismodellen mit undurchsichtigen Erstattungen weder zu einer schnelleren Behandlung noch zu einer besseren Kostendämpfung geführt hätten. Im Gegenteil seien die Kosten weiterhin rasant angestiegen.

Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer begrüssen grundsätzlich die Erhöhung der Transparenz, weil eine stärkere Kooperation unter den Staaten sowie die Schaffung von Transparenz für eine echt wirksame Preispolitik mittel- und langfristig unabdingbar seien. Sie lehnen die explizite Ausnahme der Publikationen zu Modalitäten von Rückerstattungen im Rahmen von Preismodellen ab, weil es dem Öffentlichkeitsprinzip widerspreche und Schaufensterpreise fördere. SGMO weist zudem darauf hin, dass durch die Intransparenz Preisvergleiche mit dem Ausland verunmöglich würden, da die publizierten Preise nicht mehr den effektiv bezahlten Preisen entsprechen würden. Damit würden Arzneimittel künstlich verteuert und der Zugang zu innovativen Arzneimitteln würde für Patienten und Patientinnen gefährdet. Die Intransparenz widerspreche zudem der durch die Schweiz unterzeichneten WTO-Resolution 72.8. GSASA fordert demgegenüber, dass zusätzlich eine Einschätzung des Wirkstoffes auf seine Versorgungsrelevanz und die Beurteilung der Marktsituation zu erstellen und zu veröffentlichen sei.

Die Versicherer begrüssen, dass neben Neuaufnahmen und Änderungen in der Limitationsänderung auch weitere Anpassungen wie Beurteilungen zur Dreijahresüberprüfung und insbesondere Ablehnungen von Aufnahmegesuchen in der SL publiziert werden sollen. Einige fordern, dass Änderungen der SL, Anpassungen von Rückvergütungen und Limitationen ebenfalls veröffentlicht würden. Andere wollen, dass eine bitemporale Historisierung der SL und Limitatio mit zusätzlichen Vermerken sowie eine elektronische Benachrichtigung bei vorgenommenen Änderungen eingeführt werde.

Die Patientinnen- und Patientenverbände begrüssen grundsätzlich die Erhöhung der Transparenz, weil eine stärkere Kooperation unter den Staaten sowie die Schaffung von Transparenz für eine echt wirksame Preispolitik mittel- und langfristig unabdingbar seien. Sie lehnen die explizite Ausnahme der Publikationen zu Modalitäten von Rückerstattungen im Rahmen von Preismodellen ab, weil es dem Öffentlichkeitsprinzip widerspreche, Schaufensterpreise fördere und gegen die WTO-Resolution 72.8 verstossen würde.

Die Pharmaindustrie ist der Meinung, dass in einem äusserst kompetitiven Marktumfeld Angaben bezüglich Status laufender Verfahren für einzelne Firmen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil zur Folge haben könnten. Diese Informationen müssten als „essentielles Geschäftsgeheimnis" anerkannt werden. Wenige weisen zudem darauf hin, dass die stark erweiterte Publikationspflicht nicht dazu führen dürfe, dass SL-Aufnahmegesuche dadurch zusätzlich verzögert würden oder dass Ressourcen für die Publikationen gebunden würden, welche dann für die Aufnahmeverfahren nicht zur Verfügung stünden. Sie fordern zudem, dass nicht nur die Dauer der Befristung, sondern auch der Grund der Befristung publiziert werde. Iph fordert demgegenüber, dass nicht nur der Gesuchseingang von Originalpräparaten, sondern