Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/74: Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen · 57 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 37Fedlex · Ergebnisbericht

Krankheiten benachteiligen würden. Im Weiteren lehnen sie die generelle Grenze von "mindestens 35% Mehrnutzen" zum Nachweis der Wirksamkeit ebenfalls als arbiträr ab. Überdies bemängeln sie die Verpflichtung, dass ein unmittelbarer therapeutischer Einfluss auf den Krankheitszustand und/oder die Sterblichkeit aufgezeigt werden müsse. Ausserdem beanstanden sie, dass die Einführung des Kriteriums "mindestens 35% Mehrnutzen" zur Ungleichbehandlung von Patientinnen und Patienten führen würde, welche für den Zugang zu Arzneimitteln auf die Einzelfallbeurteilung angewiesen seien. Die Patientinnen- und Patientenverbände schlagen vor, Expertengremien zur Nutzenbewertung mit klinischen Expertinnen und Experten, die Erfahrung in den jeweiligen Indikationsgebieten besitzen, einzuführen. Sodann werfen die Patientinnen- und Patientenverbände die Frage auf, ob Firmen verpflichtet werden könnten, Arzneimittel im Off-Label Use gratis abzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, sei der Therapieversuch nicht gesichert, was nicht zulässig sei. Die Krebsliga Schweiz und die Swiss Cancer Foundation fordern die Einführung eines Off-Label-Registers sowie, dass bei einer Ablehnung der Kostenübernahme das Resultat der OLU-Tool-Beurteilung den Versicherten respektive der behandelnden Ärzteschaft mitgeteilt wird. Die Krebsliga Schweiz, SPO und die Swiss Cancer Foundation begrüssen aber die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzenbewertung durch Versicherer sowie Vertrauensärztinnen und -ärzte für häufig auftretende Fälle, damit einheitliche Beurteilungen gefällt und der administrative Aufwand verringert werde. In diesem Kontext befürwortet die Krebsliga Schweiz ebenso die Möglichkeit der Publikation von beurteilten Arzneimitteln, betroffenen Indikationen und Ergebnissen der allgemeinen Nutzenbewertung sowie die Höhe der Vergütung durch die Versicherer im Sinne der Transparenz und der einheitlicheren Beurteilung. Schliesslich unterstützen die Krebsliga Schweiz und die Swiss Cancer Foundation die Einteilung in die Nutzenkategorien, da dies der heutigen Praxis bei der Nutzenbewertung mit dem OLU-Tool entspreche.

Die Pharmaindustrie moniert, dass eine starre Einteilung wie die "35% Mehrnutzen Regelung“ zwingend abgewiesen werden müsse, da diese der Vielfalt der Therapiegebiete und der Behandlungsmethoden nicht gerecht werde und unpraktisch sei. Interpharma kritisiert die 35 % zudem als willkürlich und einer wissenschaftlichen Begründung entbehrend. Im Weiteren gibt die Pharmaindustrie zu bedenken, dass in Einzelfallsituationen oft kontrollierte klinische Studien zur Beurteilung fehlen würden und daher der Nachweis eines 35%igen Mehrnutzens in vielen Fällen nicht erbracht werden könne. Die Pharmaindustrie fordert als Unterstützung der fachlichen Entscheidungskraft des vertrauensärztlichen Dienstes und zur Evaluation des grossen therapeutischen Nutzens in komplexen oder strittigen Fällen die Einbindung eines unabhängigen Expertengremiums und die Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen und klinischen Erkenntnisse. SVKH moniert, dass die vertrauensärztliche Beurteilung nicht nur anhand der klinischen Studien erfolgen könne, sondern gesamthaft und individuell bewertet werden müsse. Vips bemängelt, dass das Prinzip der Gewaltentrennung verletzt sei, wenn Vertrauensärztinnen und -ärzte das Nutzenrating bestimmen würden. Auch befürchtet vips, dass zusätzliche Nachteile entstehen könnten, wenn auf Basis einer einheitlichen Nutzenbewertung namentlich einer kleinen Gruppe von schwerstbetroffenen Patienten den Zugang zu einer bahnbrechenden Therapie einhellig verweigert werde. Interpharma schlägt vor, dass sämtliche Arzneimittel von den Versicherern gemeinsam bewertet werden sollten. Ausserdem betont interpharma die Wichtigkeit, dass der Therapieversuch und – falls erfolgreich – die verbindliche Vergütung explizit in der Verordnung geregelt werde.

Unter „Andere“ hat sich zunächst QualiCCare geäussert und moniert desgleichen, dass eine starre Grenze von mindestens 35% Mehrnutzen der Therapiefreiheit widerspreche und die Qualität der Gesundheitsversorgung beeinträchtigen würde. Ausserdem sind RDAF, SPAP, Verein QualiCCare ebenfalls der Ansicht, dass ein “35 Prozent Mehrnutzen” uneindeutig sei und Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten benachteilige, was eine klare Ungleichbehandlung von Patientinnen und Patienten darstelle, welche Arzneimittel benötigen, die nur über Einzelfallgesuche zugänglich seien. Sodann kritisiert RDAF die Bewertung eines erfolgreichen Therapieversuchs mit maximalem Studienrating C als nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar sei zudem der geplante Fixabschlag von 60% selbst nach einem erfolgreichen