Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/74: Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen · 57 Seiten

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Therapieversuch. Überdies bemängelt RDAF, dass das OLUtool nicht entwickelt und nicht geeignet sei zur Nutzenbewertung von Orphan Drugs. Die Nutzenbewertung mittels des O-LUtools führe zudem nachweislich zu inkonsistenten Entscheiden. SGV spricht sich dafür aus, dass die Bezeichnung, was einem grossen therapeutischen Fortschritt entspreche, weggelassen werden solle. Nach Ansicht von SGV sollte zudem das Wort "häufig" weggelassen werden. Schliesslich fordert SPAP als Unterstützung der fachlichen Entscheidungskraft des vertrauensärztlichen Dienstes und zur Evaluation des grossen therapeutischen Nutzens in komplexen oder strittigen Fällen ebenfalls die Einbindung eines unabhängigen Expertengremiums sowie die Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen und klinischen Erkenntnisse. QualiC-Care begrüsst den grundsätzlichen Zweck des Artikels, insbesondere die Ausrichtung auf die Nutzenbewertung.

Unter „Privatpersonen“ haben sich vier Personen geäussert. Auch sie kritisieren die Begrifflichkeit als nicht praxisbezogen und realitätsfern. Zudem monieren sie, das Problem für Patientinnen und Patienten mit einer seltenen Krankheit sei nicht gelöst. Eine Person empfiehlt vorzuschreiben, dass die Vertrauensärztinnen und -ärzte unabhängige klinische Spezialistinnen und Spezialisten zuziehen müssten.

3.17.9 Artikel 38c KLV

Von den Kantonen moniert BL, dass die Ungleichbehandlung der Patientinnen und Patienten in der Umsetzung von Art. 71a-d KVV nicht adressiert werde, da die Krankenversicherung die Nutzenkategorie im Einzelfall anpassen und somit den Vertrauensarzt überstimmen könne. SO sieht in der Kompetenzerteilung an die Versicherer zur Änderung der Nutzenkategorie die Gefahr der Willkür. Kanton BL spricht sich im Rahmen der Einzelfallbeurteilung für den Miteinbezug von klinischen Expertinnen und Experten mit Erfahrung im relevanten Indikationsgebiet in den Entscheidungsprozess aus. SO ist der Auffassung, dass eine Erhöhung oder Herabstufung der Nutzenkategorie in die Kompetenz der Vertrauensärztinnen und -ärzte gelegt werden müsse. SO regt aber an, dass zur Steigerung der Transparenz obligatorisch eine medizinische Begründung zur Erhöhung oder Herabstufung in den schriftlichen Dokumenten aufzuführen sei.

Die Wirtschaftsverbände economiesuisse und unimedsuisse sind ebenfalls der Meinung, dass die Ungleichbehandlung der Patientinnen und Patienten nicht adressiert werde. Ebenso sprechen sie sich im Rahmen der Einzelfallbeurteilung für den Miteinbezug von klinischen Expertinnen und Experten mit Erfahrung im relevanten Indikationsgebiet in den Entscheidungsprozess aus. Economiesuisse regt zudem an, dass die Versicherten wissen müssten, wie hoch die Ablehnungsrate der einzelnen Versicherungen ist, damit sie dies in ihrer Kassenwahl miteinbeziehen könnten.

Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer lehnen die Bestimmung weitgehend

ab. VSVA kritisiert die Bestimmung als unnötig und sieht darin Spielraum für willkürliche Einstufungen durch die Versicherer. Ebenfalls erachten die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer den Miteinbezug von klinischen Expertinnen und Experten mit Erfahrung im relevanten Indikationsgebiet in den Entscheidungsprozess als unabdingbar. Sie regen zudem an, eine medizinische Entscheidung müsse unabhängig von ökonomischen Überlegungen auch bei Einzelfällen die anhand der verfügbaren Daten am besten für das jeweilige Individuum geeignete Therapie sein. GSASA erwartet Streit und unnütze Diskussionen zwischen Versicherer und den vertrauensärztlichen Diensten. Oncosuisse ist der Auffassung, dass eine Erhöhung oder Herabstufung der Nutzenkategorie in transparenter und nachvollziehbarer Weise sowie in begründeter Form geschehen solle. Auch müsse der gewünschte Endpunkt gemeinsam definiert werden, um den Nutzen und die gewünschte Wirkung abschätzen zu können. SGMO unterstützt, dass die Versicherer die Möglichkeit der Erhöhung oder Herabstufung der Nutzenkategorie vornehmen können, allerdings habe dies in transparenter, nachvollziehbarer und begründeter Form zu geschehen.