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Vernehmlassung 2021/8: Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 16 Seiten

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Verordnung über das Einreise- und Ausreisesystem (Einreise- und Ausreisesystem-Verordnung, EESV)

vom […]

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 103f des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 20051 (AIG),

verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand und Begriffe

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt:

a. den Datenkatalog des Einreise- und Ausreisesystems (EES) sowie die Eingabe-, Bearbeitungs- und Abfragerechte der Behörden im EES nach der Verordnung (EU) 2017/22262;

b. die Verfahren für die Abfrage und den Zugang zu den Daten des EES;

c. den Zugang zu den Daten des EES über die zentrale Zugangsstelle;

d. die Datenbearbeitung;

e. die Rechte der betroffenen Personen, den Datenschutz, die Datensicherheit und die Aufsicht über die Datenbearbeitung.

Art. 2 Begriffe

1In dieser Verordnung bedeuten:

SR ..........

1 SR 142.20; BBl 2019 4573

2 Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011, Fassung gemäss ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20. 2021–......