Vorlage

Vernehmlassung 2021/8: Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 16 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

anderen Identität im EES erfasst wurden oder welche die Voraussetzungen zur Einreise oder zum Aufenthalt in der Schweiz nicht oder nicht mehr erfüllen,

2. der Direktionsbereich Planung und Ressourcen: zur Erstellung von Statistiken (Art. 63 der Verordnung [EU] 2017/22265);

c. die schweizerischen Vertretungen im Ausland und die Missionen: im Rahmen des Visumverfahrens via das C-VIS (Art. 109a AIG);

d. das Staatssekretariat und die Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten: im Rahmen des Visumverfahrens via das C-VIS (Art. 109a AIG).

2Folgende kantonale und kommunale Behörden können die Daten des EES im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben online abfragen:

a. die für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen verantwortlichen kantonalen Polizeibehörden:

1. zur Durchführung der Grenzübertrittskontrollen an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz,

2. im Rahmen des Visumverfahrens via das C-VIS (Art. 109a AIG);

b. die kantonalen und kommunalen Polizeibehörden, die Personenkontrollen durchführen: zum Zweck der Prüfung der Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt in der Schweiz sowie zur Identifikation von Ausländerinnen und Ausländern, welche möglicherweise unter einer anderen Identität im EES erfasst wurden oder welche die Voraussetzungen zur Einreise oder zum Aufenthalt in der Schweiz nicht oder nicht mehr erfüllen;

c. die für die Visa zuständigen kantonalen Migrationsbehörden und die Gemeindebehörden, auf welche die Kantone diese Kompetenzen übertragen haben: im Rahmen des Visumverfahrens via das C-VIS (Art. 109a AIG);

d. die kantonalen Migrationsbehörden und die Gemeindebehörden, auf welche die Kantone diese Kompetenzen übertragen haben: zum Zweck der Prüfung der Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt in der Schweiz sowie zur Identifikation von Ausländerinnen und Ausländern, welche möglicherweise unter einer anderen Identität im EES erfasst wurden oder welche die Voraussetzungen zur Einreise oder zum Aufenthalt in der Schweiz nicht oder nicht mehr erfüllen.

3Die Einsatzzentrale des fedpol (EZ fedpol) kann als zentrale Zugangsstelle im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben online Daten des EES abfragen.

4Der Umfang der Abfragerechte ist in Anhang 2 festgelegt.

5 Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 1 Bst. a.