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Vernehmlassung 2021/8: Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 16 Seiten
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Anhang 2 (Art. 3, 4 Abs. 3, 5 Abs. 4, 6 Abs. 2, 7 Abs. 3, 9 Abs. 2, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2, 15 Abs. 2–3 und 22 Abs. 2)
Umfang der Zugangsberechtigungen im EES
Zeichenerklärung
Zugangsberechtigungen:
A Online-Abfrage
B Online-Eingabe und -Bearbeitung
Leer Kein Zugang
1Nur indirekt via ORBIS und C-VIS
Organisationseinheiten:
SEM Staatssekretariat für Migration
– I Direktionsbereich Planung und Ressourcen (DBPR)
– II Direktionsbereich Zuwanderung und Integration (DBZI)
– III Direktionsbereich Internationale Zusammenarbeit (DBINT)
AV: schweizerische Vertretungen im Ausland und Missionen
EDA: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Staatssek-
retariat und Politische Direktion
EZ fedpol Einsatzzentrale des fedpol als zentrale Zugangsstelle
EZV: Eidgenössische Zollverwaltung
KAPO: kantonale oder kommunale Polizeibehörden, die im Rahmen von auslän-
derrechtlichen Aufgaben im Hoheitsgebiet der Schweiz tätig sind
GREPO kantonale Polizeibehörden, die für die Kontrolle der Schengen-
Aussengrenzen verantwortlich sind
MIGRA: kantonale Migrationsbehörden oder Gemeindebehörden, auf welche die
Kantone entsprechende Kompetenzen übertragen haben