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Vernehmlassung 2021/8: Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 16 Seiten

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Anhang 2 (Art. 3, 4 Abs. 3, 5 Abs. 4, 6 Abs. 2, 7 Abs. 3, 9 Abs. 2, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2, 15 Abs. 2–3 und 22 Abs. 2)

Umfang der Zugangsberechtigungen im EES

Zeichenerklärung

Zugangsberechtigungen:

A Online-Abfrage

B Online-Eingabe und -Bearbeitung

Leer Kein Zugang

1Nur indirekt via ORBIS und C-VIS

Organisationseinheiten:

SEM Staatssekretariat für Migration

– I Direktionsbereich Planung und Ressourcen (DBPR)

– II Direktionsbereich Zuwanderung und Integration (DBZI)

– III Direktionsbereich Internationale Zusammenarbeit (DBINT)

AV: schweizerische Vertretungen im Ausland und Missionen

EDA: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Staatssek-

retariat und Politische Direktion

EZ fedpol Einsatzzentrale des fedpol als zentrale Zugangsstelle

EZV: Eidgenössische Zollverwaltung

KAPO: kantonale oder kommunale Polizeibehörden, die im Rahmen von auslän-

derrechtlichen Aufgaben im Hoheitsgebiet der Schweiz tätig sind

GREPO kantonale Polizeibehörden, die für die Kontrolle der Schengen-

Aussengrenzen verantwortlich sind

MIGRA: kantonale Migrationsbehörden oder Gemeindebehörden, auf welche die

Kantone entsprechende Kompetenzen übertragen haben