Vorlage

Vernehmlassung 2021/83: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 77 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 29Fedlex · Vorlage

13.7.2021 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 248/39

ii) Buchstabe f erhält folgende Fassung:

„ea) Gesichtsbild;

f) Nummer der Visummarke, des Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder des Aufenthaltstitels und Datum der Ausstellung eines etwaigen zuvor erteilen Visums, Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder Aufenthaltstitels;“;

c) Folgender Absatz wird eingefügt:

„(2a) Das in Absatz 2 Buchstabe ea genannte Gesichtsbild darf nicht das einzige Suchkriterium sein.“

d) Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Ergibt die Suche anhand einer oder mehrerer der Daten nach Absatz 2 des vorliegenden Artikels, dass Daten über den Antragsteller im VIS gespeichert sind, so erhält die zuständige Visumbehörde ausschließlich für die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Zwecke Zugriff auf die Antragsdatensätze und die damit verknüpften Antragsdatensätze nach Artikel 8 Absätze 3 und 4 und Artikel 22a Absatz 4.“

17. Artikel 16 erhält folgende Fassung:

„Artikel 16

Verwendung des VIS zur Konsultation und für Ersuchen um Dokumente

(1) Zum Zwecke der Konsultation zwischen zentralen Visumbehörden über Anträge gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 werden das Ersuchen um Konsultation und die Antworten darauf gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels übermittelt.

(2) Wird im VIS ein Antragsdatensatz für einen Staatsangehörigen eines spezifischen Drittstaats oder einen Angehörigen einer spezifischen Kategorie von Staatsangehörigen dieses Landes erstellt, für die nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 um eine vorherige Konsultation ersucht wird, so übermittelt das VIS das Ersuchen um Konsultation automatisch dem angegebenen Mitgliedstaat oder den angegebenen Mitgliedstaaten über VISMail.

Die konsultierten Mitgliedstaaten übermitteln ihre Antwort dem VIS, das diese über VISMail an den Mitgliedstaat weiterleitet, der den Antrag erstellt hat.

Im Falle einer ablehnenden Antwort ist in der Antwort anzugeben, ob der Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen darstellt.

Die Liste der Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 verlangen, dass ihre zentralen Behörden von den zentralen Behörden anderer Mitgliedstaaten bei der Prüfung der von Staatsangehörigen spezifischer Drittstaaten oder von spezifischen Kategorien dieser Staatsangehörigen eingereichten Anträge auf ein einheitliches Visum konsultiert werden, wird ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Konsultationsverfahrens in das VIS integriert. Das VIS stellt die Funktion für die zentrale Verwaltung dieser Liste bereit.

(3) Die Übermittlung von Informationen über VISMail gilt auch für

a) die Übermittlung von Informationen über Visa, die Staatsangehörigen spezifischer Drittstaaten oder spezifischen

Kategorien dieser Staatsangehörigen erteilt wurden, (nachträgliche Mitteilung) gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009;

b) die Übermittlung von Informationen über Visa, die mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilt wurden, gemäß

Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009;

c) die Übermittlung von Informationen über Entscheidungen zur Annullierung und zur Aufhebung eines Visums und

die Gründe für diese Entscheidung gemäß Artikel 13 Absatz 4;

d) die Übermittlung von Anträgen auf Berichtigung oder Löschung von Daten gemäß Artikel 24 Absatz 2 bzw.

Artikel 25 Absatz 2 sowie Kontakte zwischen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 38 Absatz 2;

e) alle sonstigen Mitteilungen im Zusammenhang mit der konsularischen Zusammenarbeit, die eine Übermittlung

von im VIS gespeicherten oder damit zusammenhängenden personenbezogenen Daten erfordern, im Zusammenhang mit der Übermittlung von Ersuchen um Übersendung von Kopien von den Antrag stützenden Dokumenten an die zuständige Visumbehörde und im Zusammenhang mit der Übermittlung elektronischer Kopien dieser Dokumente.