Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/86: Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 15 Seiten

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und pro Linie gedeckt werden, nachdem die nach Artikel 36 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. März 2009 über die Personenbeförderung (PBG)4 gebildete zweckgebundene Spezialreserve aufgelöst worden ist. Für 2021 war vorgesehen, die Angebotsvereinbarungen anzupassen, um die Transportunternehmen nach diesem Einnahmenrückgang unterstützen zu können. Im Ortsverkehr wird mit 150 Millionen Franken ein Drittel der 2020 verzeichneten Defizite auf den Linien des Ortsverkehrs auf der Grundlage der Linienerfolgsrechnungen gedeckt. Der touristische Verkehr erhält vom Bund einen Beitrag von 25 Millionen Franken zur Kompensation der Covid-19-bedingten Ertragsausfälle in der Periode vom 1. März bis 30. September 2020, und zwar in der Höhe von 80 Prozent des Beitrags des Kantons und sofern diese Ausfälle nach Abzug aller Reserven den in den Geschäftsjahren 2017–2019 erzielten Reingewinn des Unternehmens übersteigen und ein Kanton touristische Angebote mit einer Personenbeförderungskonzession oder einer kantonalen Bewilligung zum Betrieb von Seilbahnen unterstützt. Für die Autoverladeangebote wird den betreffenden TU ein Kredit von 4,1 Millionen für die Mitfinanzierung des Bundes für die Jahre 2020 (rückwirkende Defizitdeckung) und 2021 bereitgestellt (Abgeltung der vorgesehenen ungedeckten Kosten). Im Schienengüterverkehr erlaubt es ein Kredit von 70 Millionen, den Güterbinnenverkehr 2021 mit 40 Millionen Franken, die Rollende Landstrasse mit 10 Millionen Franken und die Abgeltungen für den nicht begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehr mit 20 Millionen Franken zu unterstützen. Die Bahninfrastruktur wird mit Massnahmen unterstützt, die vom Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert werden. Der BIF profitiert von einer Erhöhung der LSVA-Einlage. Ausserdem hat er sich 2020 für zusätzliche 150 Millionen Franken verschuldet. Die Rückzahlungspflicht für Vorschüsse aus dem früheren FinöV-Fonds wurde für 2020 aufgehoben. So können kurzfristige Beschränkungen für den Substanzerhalt und den Ausbau des Bahnnetzes vermieden werden.

Ausreichende Massnahmen für 2021

Die rechtlichen Grundlagen für eine Unterstützung des regionalen Personenverkehrs, des Autoverlads, des Güterverkehrs sowie der Bahninfrastruktur sind im Gesetz vom 25. September 2020 definiert. In diesen Bereichen sind Massnahmen nach den üblichen Verfahren möglich. Für den regionalen Personenverkehr schlagen wir jedoch vor, das Verfahren der Defizitdeckung auf das Jahr 2021 auszudehnen: So können die Verfahren stark vereinfacht und die administrative Arbeit erleichtert werden und es besteht insbesondere hinsichtlich der Verwendung der verbleibenden Reserven eine grössere Transparenz.

Für 2021 zu definierende Massnahmen

Die Massnahmen des Gesetzes vom 25. September 2020, die den Ortsverkehr und den touristischen Verkehr betreffen, gelten nur für 2020. Um die Unterstützungsmassnahmen für diese beiden Sparten, für die der Bund nicht zuständig ist, auf das Jahr 2021 auszudehnen, müsste die geltende Gesetzgebung angepasst werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch 2021 eine finanzielle Unterstützung des Ortsverkehrs durch die Besteller (Kantone und Gemeinden) grundsätzlich angezeigt ist. Allerdings vertritt er die Meinung, dass eine erneute Abweichung von den Kompetenzen zur Finanzierung des Ortsverkehrs zu vermeiden ist. Laut Bundesrat sind die betreffenden Gemeinwesen durchaus in der Lage, ihre finanzielle Verantwortung wahrzunehmen.

Die vom Parlament im 2020 beschlossenen finanziellen Mittel für den Güterverkehr werden nicht ausreichen, um bei den Transportunternehmen des Schienengüterverkehrs die direkt auf Covid-19 zurückzuführenden finanziellen Einbussen zu kompensieren. Der direkt auf die Covid-19-Krise zurückzuführende anhaltende Nachfragerückgang im Schweizerischen Binnen-, Import- und Exportverkehr liegt im ersten Halbjahr 2021 noch immer 12 Prozent unter den Budgetwerten von vor-Corona. Demgegenüber konnte sich der alpenquerende unbegleitete kombinierte Verkehr vom Covid-19-bedingten Verkehrsrückgang erholen, weshalb für dieses Segment für 2021 keine zusätzlichen Mittel notwendig sind. Um eine finanzielle Unterstützung für den Schweizerischen Binnen-, Import- und Exportverkehr auch im Jahr 2021 sicherzustellen, wird dem Parlament ein Nachtrag zum Voranschlag 2021 beantragt.

Der Bundesrat erachtet es nicht als notwendig, der SBB direkte Unterstützung zu gewähren, um die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf ihre Ergebnisse im Fernverkehr zu kompensieren. Eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe wird jedoch prüfen, ob besondere Massnahmen zu treffen sind, um eine nachhaltige Finanzierung des Unternehmens sicherzustellen.

4 SR 745.1