Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/86: Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 15 Seiten
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Übersicht
Die Folgen der Covid-19-Pandemie wirken sich auch 2021 auf den öffentlichen Verkehr aus. Auf An-
trag des Parlaments schickt der Bundesrat hiermit ein zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung
des öffentlichen Verkehrs (öV) in die Vernehmlassung, der 2021 infolge der geringeren Passagierzah-
len starke Auswirkungen zu spüren bekommen hat. Die Massnahmen in diesem erläuternden Bericht
betreffen die Bereiche, für die bei der Verabschiedung des dringlichen Bundesgesetzes vom 25. Sep-
tember 2020 über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise für das Jahr 2021 keine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde.
Ausgangslage
2021 haben die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und der Entscheid des Bundesrates, die Homeofficepflicht dort einzuführen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich ist, massive Auswirkungen auf den öV gehabt. Die Nachfrage nach Angeboten des öV ging stark zurück, da nach Möglichkeit im Homeoffice gearbeitet werden sollte und touristische Reisen einen ebenfalls grossen Rückgang verzeichneten. Die Folge sind Ertragsausfälle im Personenverkehr, insbesondere im regionalen Personenverkehr, im Ortsverkehr sowie im touristischen Verkehr.
Einige Massnahmen, die im dringlichen Gesetz vom 25. September 2020 zur Unterstützung des öV in der Covid-19-Krise enthalten sind, basierten auf der Annahme, dass die Covid-19-Krise sich nur schwach auf das Jahr 2021 auswirken würde. Dass zur Jahreswende 2020/2021 eine so starke zweite Welle auftreten könnte, damit hatte man nicht gerechnet.
Inhalt der Vorlage
Mit der Verabschiedung der Motionen 21.3459 KVF-N und 21.3593 KVF-S «Covid-19. Beiträge des Bundes an die finanziellen Lücken im öffentlichen Verkehr auch für das Jahr 2021» sowie 21.3460 KVF-N und
21.3594 KVF-S «Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021» wurde der Bundesrat beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Als Reaktion auf diese Motionen wird nun vorgeschlagen, die gesetzlichen Grundlagen auch auf 2021 auszudehnen, um so eine Verlängerung der Massnahmen zu ermöglichen, die im dringlichen Gesetz vom 25. September 2020 zur Unterstützung des öV in der Covid-19-Krise beschlossen worden waren, damit der öV und der Schienengüterverkehr künftig weiterhin ihre systemrelevanten Aufgaben wahrnehmen und sich gemäss der Nachfrage entwickeln können. Der Bundesrat teilt allerdings die Meinung des Parlaments nicht, die sich in der Verabschiedung der genannten Motionen geäussert hat, wenn es um den Ortsverkehr und den touristischen Verkehr geht. Unter Einbezug der Erfahrungen aus dem Jahr 2020 sowie der gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf das wahrscheinliche Ausmass der finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Krise auf diese beiden Bereiche sieht der Bundesrat keinen Grund, von der Finanzierungsregelung des öV abzuweichen: Die Kantone, die Gemeinden und allenfalls weitere Gemeinwesen sind für die Finanzierung des Ortsverkehrs und des touristischen Verkehrs verantwortlich und müssen diese Aufgabe wahrnehmen.
Um sich aber einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Meinungen zu verschaffen, schliesst der Bundesrat in diesem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung die Bundeshilfe für diese beiden Sparten ein. Er schlägt daher gesetzgeberische Formulierungen vor, die ihm korrekt erscheinen, sollte das Parlament als Gesetzgeber diese wünschen.
Daher sieht der Erlassentwurf für die verschiedenen Sparten folgende Massnahmen vor:
Regionaler Personenverkehr: Defizitdeckung im Jahr 2022 durch einen einmaligen Beitrag an die Transportunternehmen (TU), basierend auf der Jahresrechnung 2021. Der Beitrag wird anteilig durch Bund und Kantone finanziert, und zwar gemäss den heutigen prozentualen Beteiligungen von Bund und Kantonen. Die TU sollen sich im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligen.
Ortsverkehr: Verlängerung bis Ende 2021 der rechtlichen Grundlagen, die es dem Bund erlauben, für den Ortsverkehr Abgeltungen zum Ausgleich der Verluste infolge der Covid-19-Krise zu entrichten. Der Anteil des Bundes beträgt einen Drittel der Covid-19-bedingten finanziellen Verluste. Die Abgeltung erfolgt auf der Basis des für 2020 verabschiedeten Modells der Linienerfolgsrechnungen der Unternehmen.