Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/86: Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 15 Seiten

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Unterstützung des regionalen Personenverkehrs mit einer Defizitdeckung für 2021

Das Parlament hat beschlossen, für die Unterstützung des RPV für 2020 und 2021 einen Kredit in der Höhe von 290 Millionen Franken zu gewähren. Rund 90 Millionen Franken werden für die Defizitdeckung im Jahr 2020 verwendet. Der Restbetrag von ca. 200 Millionen Franken soll für die Unterstützung des RPV im Jahr 2021 eingesetzt werden. Der Unterstützungsbedarf der Unternehmen im RPV ist auch 2021 vorhanden: Laut den jüngsten Prognosen der Alliance SwissPass dürften sich die Mindererträge im Jahr 2021 auf dem gleichen Niveau wie 2020 befinden. Allerdings werden die Unternehmen 2021 nicht mehr oder nur über wenige Reserven verfügen, da diese bereits im Rahmen der Defizitdeckung 2020 aufgebraucht wurden.

Das heutige Gesetz sieht eine Defizitdeckung nur für das Jahr 2020 vor. Für 2021 war geplant, die bereits unterzeichneten Angebotsvereinbarungen anzupassen, um einer Neuberechnung der Einnahmen (aber nicht der Kosten) Rechnung zu tragen, und anschliessend einen Nachtrag zu den Angebotsvereinbarungen abzuschliessen. Diese Lösung für 2021 stellt für die Transportunternehmen und die Besteller einen zusätzlichen Aufwand dar und impliziert eine äusserst komplexe administrative Umsetzung. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen zum RPV sinnvoll wäre, damit eine Lösung wie 2020 für die Unterstützung der Transportunternehmen im Jahr 2021 umgesetzt werden kann. Das bedingt folglich eine Änderung des PBG, die es erlaubt, die Defizite der Transportunternehmen im RPV auch 2021 zu decken.

Unterstützung des Ortsverkehrs mit Bundesbeiträgen für 2021 ist keine Lösung

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise treffen auch den Ortsverkehr und die weiteren bestellten Angebote. Die durch die Transportunternehmen erlittenen finanziellen Verluste im Jahr 2020 betragen gemäss Schätzungen des Bundes rund 450 Millionen Franken. Aus diesem Grund wurden für den Ortsverkehr Unterstützungsmassnahmen beschlossen. Der Unterstützungsbedarf für den Ortsverkehr scheint letztlich deutlich geringer zu sein als für 2020 geplant. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Reserven der Transportunternehmen die Verluste infolge des Einbruchs der Passagierzahlen im Ortsverkehr decken konnten und damit eine Explosion des Unterstützungsbedarfs verhindert haben.

Für 2021 ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Ortsverkehr keine Unterstützung durch den Bund braucht. Er geht davon aus, dass Kantone und Gemeinden als Besteller des Ortsverkehrs selbst die Mittel dafür aufbringen können, ohne selbst in finanzielle Schieflage zu geraten. Allerdings gibt der Bundesrat zu, dass die Reserven der Transportunternehmen teilweise oder vollständig aufgelöst wurden und dass dadurch gewisse Transportunternehmen in eine unbequeme finanzielle Lage kommen könnten. Aus diesem Grund anerkennt der Bundesrat, dass eine finanzielle Unterstützung des Ortsverkehrs durch die Besteller grundsätzlich auch 2021 angezeigt ist, er vertritt allerdings die Meinung, dass eine erneute Ausnahmeregelung bei den Finanzierungskompetenzen des Ortsverkehrs zu vermeiden ist. Damit ein Vorschlag zur Unterstützung seitens des Bundes gemäss dem Modell für 2020 auch für 2021 angestrebt werden kann, müsste das PBG angepasst werden.

Der touristische Verkehr soll vom Bund 2021 nicht unterstützt werden

Der touristische Verkehr gehört nicht zur Grundversorgung, sondern ist Teil des Tourismusmarktes und kann

– wenn der politische Wille besteht – in diesem Rahmen unterstützt werden. Der Bundesrat begrüsst es jedoch, wenn über spezifische tarifliche Anreize im öV der Tourismus in der Schweiz begünstigt und damit die finanziellen Folgen für die Tourismusregionen und -betriebe gemildert werden. Die Kompetenz für entsprechende Massnahmen liegt beim zuständigen Gremium (Alliance SwissPass) und den TU, welche die Tarifhoheit innehaben. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundes, in die Finanzierung der touristischen Angebote einzugreifen, und die finanzielle Situation der Kantone und Gemeinden erfordert nicht zwingend ein Eingreifen des Bundes. Sollte eine Unterstützung des Bundes beschlossen werden, müsste sie auf dem Modell des Jahres 2020 basieren und auf das Jahr 2021 ausgedehnt werden. Dies würde eine Änderung des PBG bedingen.

Lösungen für den Fernverkehr sind nicht Teil dieser Vorlage

Wie in der Botschaft zum dringlichen Gesetz über die Unterstützung des öV in der Covid-19-Krise (20.055) erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, den Fernverkehr, und daher die SBB, direkt zu unterstützen, um die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf ihre Ergebnisse im Fernverkehr zu kompensieren.

Doch die Krise hat dem Unternehmen zugesetzt. Aus diesem Grund wird eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe prüfen, ob Massnahmen notwendig sind, um eine nachhaltige Finanzierung des Unternehmens