Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten
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der Planungsaufwand höchstens leicht erhöht, was aber durch die Rechtssicherheit und zusätzlichen Optionen wettgemacht wird.
Es ergeben sich somit auf der Seite des Gesamtangebots zusätzliche Marktpotenziale für Wohnraum an zentralen, gut erschlossenen und daher zum Bauen attraktiven Lagen. Ebenfalls bieten sich Chancen für qualitative Verbesserungen und gesamtheitliche Lösungen (Aussenräume, Gebäude, Wohnungen).
6.3.2 Altlasten
Die Änderungen werden zu einer rascheren Umsetzung der Altlastenbearbeitung führen, um das Ziel zu erreichen, die Altlastenbearbeitung in 1-2 Generationen abzuschliessen. Die altlastenrelevanten Unternehmen und Branchen sind insofern betroffen, als dass sie bei ihren Betriebsstandorten von den Vollzugsbehörden dazu aufgefordert werden, dass die verbleibenden 2'660 Untersuchungen und knapp 1'000 Sanierungen aktiver angegangen werden müssen. Die mit Altlastenuntersuchungen und Sanierungen beauftragten Unternehmen erhalten kurz- bis mittelfristig mehr Aufträge, da es ja das Ziel ist, die Untersuchungen und Sanierungsarbeiten früher zu beenden. Dies wird sich wiederum kurz- bis mittelfristig positiv auf die regionale Wertschöpfung und Beschäftigung dieser Branche auswirken (vgl. auch weiter unten in Kapitel 6.6.2).
Die Änderungen sind nicht wettbewerbshemmend (z.B. durch Preisvorschriften, Qualitätsstandards, Werbebeschränkungen), auch wird kein wettbewerbshemmendes Verhalten eines Anbieters gefördert (z.B. durch Marktmacht, Absprachen, Selbstregulierung). Die Standortattraktivität der Schweiz bleibt erhalten, da kein Unterschied zum benachbarten Ausland besteht, weil auch in diesen die belasteten Standorte untersucht und saniert werden müssen. Die Auswirkungen sind zu klein, um einen Effekt auf das BIP zu haben. Die Schweizer Produktivität ist ebenfalls nicht betroffen, weil das Ausmass der Auswirkungen und die Gesamtzahl der betroffenen Unternehmen sehr klein ist. Schliesslich entstehen keine wettbewerbsfördernden Informationen und Wahlmöglichkeit für Kunden (z.B. durch Markttransparenz, Wahlfreiheit, Kundenmobilität).
Dieselben gesamtwirtschaftlichen Schlussfolgerungen bezüglich Wettbewerbseinfluss, Standortattraktivität, Relevanz und Produktivität treffen auch auf die Untersuchung und Sanierung der Kinderspielplätze, Grünflächen und Hausgärten zu, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und auf denen Kleinkinder regelmässig spielen. Die Kostenauswirkungen sind zu klein, um makroökonomische Effekte auszulösen. Den Untersuchungs- und Sanierungskosten ist der direkte und indirekte gesundheitliche Nutzen für Kleinkinder gegenüberzustellen, wenn weniger Kleinkinder regelmässig auf schadstoffbelasteten Böden spielen. Auch die Standortattraktivität der Schweiz wird gefördert, da insbesondere die Innenstädte wieder ein attraktiveres Wohnumfeld bieten.
Für einzelne Wirtschaftsbranchen sowie für die Eigentümer von Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, haben die USG-Änderungen indes finanzielle Auswirkungen.