Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten
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6.4.3 Lenkungsabgaben
Die Streichung der Artikel zu den Lenkungsabgaben auf Schwefel hat keine gesellschaftlichen Auswirkungen, da die Bestimmungen seit 2009 keine Anwendung mehr finden.
6.4.4 Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen
Eine Verschärfung der Regeln für die Erlangung von PSM-Fachbewilligungen sowie die Weiterbildungspflicht wirken sich positiv auf die Wahrnehmung und die Akzeptanz des Einsatzes von PSM seitens der Bevölkerung aus.
Es wird von positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der beruflichen Anwenderinnen und Anwender von PSM ausgegangen. Gemäss den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen kann stark angenommen werden, dass die Ausbildungskurse für die PSM-Fachbewilligung den wichtigsten Hebel zur Senkung der Risiken für die Gesundheit der Anwenderinnen und Anwender von PSM darstellen: Sehr häufig ist die mangelnde Sensibilisierung der Anwenderinnen und Anwender die Ursache für einen unachtsamen Umgang mit PSM.
6.4.5 Informations- und Dokumentationssysteme
Artikel 59bisUSG hat keine Auswirkungen auf die Gesellschaft.
6.4.6 Strafrecht
Eine verbesserte Strafverfolgung kann Auswirkungen auf Personen haben, die gegen das Recht verstossen. Mit der beantragten Anpassung des Umweltstrafrechts sollen diese Straftaten vermindert werden, was sich positiv auf die Gesellschaft auswirken kann.
6.5 Auswirkungen auf die Umwelt
6.5.1 Lärm
Formell bedeutet die Änderung gegenüber dem Wortlaut der heutigen Regelung eine leichte Aufweichung des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung vor Lärm. Allerdings ist in der Realität wohl keine negative Wirkung zu erwarten, weil die Neuregelung der heutigen Praxis vieler Kantone entspricht, bei der sehr viele Ausnahmen vom geltenden Recht gewährt werden. Die deutlich höhere Rechtssicherheit kann eventuell sogar zu einem besseren Lärmschutz beitragen. Die neuen Anforderungen an private Aussenräume bei den Wohnungen sowie an die Freiräume wirken sich tendenziell positiv auf die Lärmsituation aus, weil das akustische Umfeld der Wohnungen aufgewertet wird. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Auswirkungen dieser Regelung auf den Lärmschutz neutral bis leicht positiv sind.
Durch die vorgesehenen Anpassungen des USG kann die Qualität der Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden. In Grossstädten (z.B. Zürich, Basel) besteht bereits eine vergleichbare Praxis. Die Rechtssicherheit und die Planbarkeit