Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten

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- Ein Nutzen ergibt sich für Ingenieurbüros, Gartenbauunternehmen und Depo-

niebetreiber, welche alle von zusätzlichen Aufträgen und Ablagerungsvolumina profitieren. Da für die Untersuchungen und Sanierungen primär regionale Betriebe beauftragt werden, stärkt dies die regionale Wertschöpfung und es werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

- Je nach kantonaler Kostentragungsregelung ergeben sich unterschiedliche hohe

Kosten für die Eigentümer von Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und auf denen Kleinkinder regelmässig spielen. Bei einer 200 m2 grossen Bodenfläche ist mit Untersuchungs- und Sanierungskosten von bis zu Fr. 30'000 zu rechnen. Abzüglich des VASA-Abgeltungsbetrags von 40% fielen somit Kosten von maximal

Fr. 18'000 beim privaten Eigentümer an. Falls sich der Standortkanton entschliesst, ebenfalls einen Unterstützungsbeitrag zu leisten, würden sich die Kosten entsprechend verringern. Zum jetzigen Zeitpunkt kann dazu jedoch keine Aussage gemacht werden, da nicht klar ist, ob und in welchem Umfang die Kantone und Gemeinden sich beteiligen werden. Unabhängig davon ist indes festzuhalten, dass es sich hier ordnungspolitisch nicht um einen Markteingriff handelt, da die Untersuchung und Sanierung bei Flächen im Privatbesitz freiwillig ist.

Anzufügen ist in diesem Zusammenhang, dass sowohl aus ethischer als auch aus vorsorglicher Sicht eine rein monetäre Betrachtung von Langzeitrisiken für Kleinkinder mit möglicherweise weiterreichenden und heute noch nicht bekannten Auswirkungen problematisch ist.

6.3.3 Lenkungsabgaben

Die Streichung der Artikel zu den Lenkungsabgaben auf Schwefel hat keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen, da die Bestimmungen seit 2009 keine Anwendung mehr finden.

6.3.4 Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen

Durch die steigende Nachfrage nach Weiterbildung werden wahrscheinlich neue Arbeitsplätze entstehen.

6.3.5 Informations- und Dokumentationssysteme

Mit den elektronischen Informations- und Dokumentationssystemen müssen Meldungen und Gesuche nicht mehr schriftlich erstellt und per Post versendet werden, sondern können elektronisch übermittelt werden. Damit werden die Verfahren beschleunigt und der Aufwand reduziert.