Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten
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müssen entscheiden, ob der Einsatz von PSM notwendig ist; sie sind auch für den optimalen Einsatz zuständig. Daher sind die Aus- und Weiterbildungskurse für die Minderung von Risiken für die Umwelt von entscheidender Bedeutung.
Die vorgeschlagene Änderung erlaubt es dem BAFU als Regulierungsbehörde für die PSM-Fachbewilligungen, die beiden Massnahmen 6.3.1.1 und 6.3.1.3 des Aktionsplans PSM umzusetzen und die Ausbildungskosten im Zusammenhang mit den PSM-Fachbewilligungen teilweise abzugelten. So werden die Verbesserung der Kompetenzen bei der Erlangung der PSM-Fachbewilligung und die Aktualisierung der genannten Kompetenzen in einer obligatorischen Weiterbildung gewährleistet, was ganz allgemein zum Umweltschutz beitragen wird.
6.5.5 Informations- und Dokumentationssysteme
Artikel 59bisUSG hat keine Auswirkungen auf die Umwelt.
6.5.6 Strafrecht
Mit der beantragten Anpassung des Umweltstrafrechts sollen Verstösse gegen das Umweltrecht vermindert werden, was zu einer Reduktion ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt führen dürfte.
6.6 Andere Auswirkungen
6.6.1 Lärm
Weil die Regelung auch das Wohnungsumfeld – vor allem auch öffentliche Aussenräume und das nähere Umfeld/Quartier – abdeckt, ergeben sich verschiedene Synergien: So werden Grün- und andere Freiräume zusätzlich gefördert, weil sie frühzeitig eingeplant werden müssen. Dies wiederum führt zu Synergien im Bereich Klimaanpassung, vor allem in Städten. Weitere Synergien ergeben sich mit der Verkehrs- und Klimapolitik infolge positiver Nebeneffekte der Siedlungsentwicklung nach innen auf das Verkehrsaufkommen.
6.6.2 Altlasten
Die Altlastengutachter und Sanierungsunternehmen werden das Arbeitsaufkommen im ursprünglich vorausgesetzten Zeitrahmen (1 bis 2 Generationen) bewältigen müssen. Die Intensivierung der Arbeiten wird jedoch nicht abrupt erfolgen, da zunächst die Kantone ihre Ressourcen aufbauen müssen; somit werden auch die Büros rechtzeitig in der Lage sein, den Zusatzaufwand zu bewältigen.
Gleiches gilt auch für die Untersuchung und Sanierung der Kinderspielplätze, Grünflächen und Hausgärten, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und auf denen Kleinkinder regelmässig spielen. Das Arbeitsaufkommen wird in diesen Branchen zunehmen. Zusätzlich werden die Deponiebetreiber mehr Ablagerungsvolumen für belastetes Bodenmaterial bereithalten müssen und allenfalls