Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/14: Verordnung des Bundesrats über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) · 17 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 die Botschaft zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft)1 zu Handen des Parlaments verab- schiedet. Im Rahmen des vorliegenden Berichts verzichtet der Bundesrat darauf, den Inhalt dieser Botschaft zu wiederholen. Einige Elemente werden zusammengefasst wiedergeben und es wird punktuell auf spezifische Ziffern in der Botschaft verwiesen.
Das Projekt der OECD2 und der G20-Staaten3 gliedert sich in zwei Säulen4:
• Mit der Säule 1 sollen die geltenden internationalen Bestimmungen über die steu-
erliche Zuteilung von Gewinnen grosser Unternehmensgruppen angepasst werden (Marktstaatbesteuerung).
• Mit der Säule 2 soll eine Mindestbesteuerung für grosse Unternehmensgruppen
eingeführt werden.
Angesichts der noch zahlreichen Unsicherheiten hält der Bundesrat ein etappiertes Vorgehen für die nationale Umsetzung für angezeigt. In einem ersten Schritt soll eine neue Verfassungsnorm dem Bund die Kompetenz geben, das OECD/G20-Projekt um- zusetzen. Eine Übergangsbestimmung ermächtigt den Bundesrat, die Mindestbesteu- erung vorübergehend auf dem Verordnungsweg zu regeln. Dies erlaubt eine Inkrafts- etzung auf den 1. Januar 2024. Die Übergangsbestimmung enthält rechtlich verbindliche Eckwerte für die vorübergehende Verordnung des Bundesrates. Letztere soll sodann durch ein Bundesgesetz abgelöst werden.
Die Übergangsbestimmung in der BV sieht zur Umsetzung der Mindestbesteuerung eine sog. Ergänzungssteuer vor.5 Mittels dieser soll die Schweiz auf ihrem Gebiet die Mindestbesteuerung der betroffenen Unternehmensgruppen und Geschäftseinheiten sicherstellen (sog. Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax, schweizerische Ergän- zungssteuer). Ferner soll sie von den neuen Besteuerungsrechten Gebrauch machen, wenn eine in der Schweiz tätige Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung im Ausland nicht erreicht (sog. Income Inclusion Rule, IIR und Undertaxed Payments Rule, UTPR). Damit werden die zusätzlichen Steuereinnahmen der Schweiz statt an- deren Staaten zufliessen. Und die hier ansässigen Unternehmen können vor zusätzli- chen Steuerverfahren im Ausland geschützt werden. Entscheidend ist, dass das schweizerische Regelwerk mit den Mustervorschriften der OECD/G20 überein- stimmt. Andernfalls droht eine doppelte Besteuerung im In- und Ausland.6
1 Botschaft des Bundesrates zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft), BBl 2022 1700, zit.: Botschaft zum Bundesbeschluss.
2 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
3 Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer.
4 S. auch Botschaft zum Bundesbeschluss, Ziff. 1.1.
5 S. auch Botschaft zum Bundesbeschluss, Ziff. 4.
6 S. dazu Ziff. 4.1.2 der Botschaft zum Bundesbeschluss.