Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/18: Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen · 10 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Vorlage soll der Einsatz von Telefon- oder Videokonferenzen und vergleichbaren elektronischen Kom-

munikationsmitteln in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtert werden.

Ausgangslage

Die Befragung oder Anhörung einer sich in der Schweiz aufhaltenden Person mittels Telefon- oder Videokonferenz bedarf heute einer vorgängigen Genehmigung durch das Bundesamt für Justiz. Die Motion 20.4266 «Modernere grenzüberschreitende Zivilprozesse» der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats beauftragt den Bundesrat, den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel einfacher zu gestalten.

Inhalt der Vorlage

Die Vorlage sieht vor, dass die Befragung oder Anhörung einer sich in der Schweiz aufhaltenden Person im Rahmen eines ausländischen Zivilverfahrens mittels Telefon- oder Videokonferenz ohne vorgängige behördliche Genehmigung zulässig ist, sofern gewisse Bedingungen zur Wahrung der schweizerischen Souveränität und zum Schutz der betroffenen Person eingehalten werden. Neu sollen zudem solche Befragungen oder Anhörungen auch in Zivilprozessen von Staaten möglich sein, die nicht dem Haager Beweisaufnahmeübereinkommen von 1970 (HBewÜ) angehören. Aktuell ist dies nur in Ausnahmefällen möglich.

Umgesetzt werden soll dies mit einer Anpassung der schweizerischen Erklärung Nr. 5 zu den Artikeln 15, 16 und 17 des HBewÜ sowie der Artikel 11 und 11a des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.