Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 54 Seiten

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Notification Service, Registration Identifier des Google Cloud Messaging, Channel URI des Windows Push Notification Service). Dieses Anfragekriterium muss hinreichend präzise sein, damit die Anbieterin den angefragten Fernmelde- oder abgeleiteten Kommunikationsdienst eindeutig ermitteln kann.

Art. 44 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. f sowie Abs. 3 Bst. d und e

Dieser bereits existierende Auskunftstyp wird erweitert, um neben den Informationen über die Zahlungsweise auch Informationen über die Zahlungen der Teilnehmenden von Fernmelde- und abgeleiteten Kommunikationsdiensten abfragen zu können. Da sich die Zahlungen nicht wesentlich zwischen den einzelnen Dienstkategorien unterscheiden, werden mit diesem Auskunftstyp alle Dienstkategorien abgedeckt. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um Prepaid- oder abonnierte Dienste handelt. Dieser Auskunftstyp basiert auf dem ETSI-Parameter PaymentDetails.

Aufgrund der veränderten Zahlungsgewohnheiten reichen die bisherigen Abfragemöglichkeiten nach Bankkontoinformationen nicht mehr aus. Neu können auch Details über einzelne Kontozahlungen und elektronische Transaktionen abgefragt werden. Es handelt sich um Informationen, die den Strafverfolgungsbehörden beispielsweise bei weiteren Ermittlungen dienen, um die Spur der Zahlungsquellen weiter zu verfolgen oder herauszufinden, welcher Dienst aus einer bestimmten Zahlungsquelle bezahlt wurde. Mit diesem standardisierten Auskunftstyp werden die Abfragen an die entsprechenden MWP vereinfacht und beschleunigt.

In der Sachüberschrift und im Einleitungssatz von Absatz 1 wird Zahlungsweise durch Zahlungen ersetzt. Der Aufbau des Artikels bleibt unverändert. Absatz 1 hält fest, welche Angaben die MWP zu liefern hat.

Absatz 1 Buchstabe f wird komplett geändert. Es können nicht nur Bankkonto- informationen abgefragt werden, sondern alle bekannten Angaben über getätigte Zahlungen, Transaktionen, Überweisungen, Zahlungsmittel und Zahlungskonten zur Bezahlung von Fernmeldediensten und abgeleiteten Kommunikationsdiensten, wie Datum, Betrag, Währung, Zahlungsmethode (z. B. Debit, Überweisung, Prepaid, Kreditkarte, Crypto, Online), Name des Zahlungsinstituts (z. B. Bank, Online-Bezahldienst wie PayPal, mobiler Bezahldienst wie Twint, Kreditkartenfirma, Crypto-Dienstleister), Zahlungskonto (z. B. Nummer, evtl. vom Namen des Zahlungsinstituts abweichende Bezeichnung, IBAN, Name und Adresse der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers), Zahlungsmittel und Transaktionsnummer.

Weiterhin gilt, dass sich aus diesem Auskunftstyp keine Speicherpflichten für die MWP ergeben. Die MWP liefern die Angaben, soweit sie über diese verfügen (unveränderter Abs. 2).

Absatz 3 legt wie bisher die einzelnen Anfragekriterien für diesen Auskunftstyp fest. Buchstabe d wird komplett geändert. Demnach kann abgefragt werden:

- eine bestimmte Zahlung (z. B. Angaben über Banküberweisung mit Betrag, Datum, Zahlungsinstitut, Zahlungskonto);