Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 54 Seiten
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Endgeräten oder Apps von der Pflicht zur Entfernung von Verschlüsselungen nicht betroffen. In einem solchen Fall bringt die Anbieterin in der Regel nicht selbst die Verschlüsselung an und verfügt in der Regel nicht über den Schlüssel. Wenn jedoch ein Schlüssel der Anbieterin bei der Verschlüsselung verwendet wird, das heisst wenn die Anbieterin in der Lage ist, verschlüsselten Fernmeldeverkehr der überwachten Person zu entschlüsseln, dann muss sie dies auch tun.
Art. 51 und 52 (aufgehoben)
Artikel 51 (FDA mit reduzierten Überwachungspflichten) und Artikel 52 (AAKD mit weitergehenden Überwachungspflichten) werden aufgehoben, weil sich die entsprechenden Bestimmungen neu in Artikel 16b (FDA mit reduzierten Pflichten) beziehungsweise in Artikel 16g (AAKD mit vollen Pflichten) befinden.
Art. 55a Überwachungstyp RT_61_NA_CC-TRUNC_IRI: Echtzeitüberwachung von Randdaten und gekürzten Inhalten bei Netzzugangsdiensten
Die sogenannte Paketkürzung (Packet Truncation, Packet Slicing) ist eine neue standardisierte Variante der Überwachung und kann nur bei einer Echtzeitüberwachung mit Inhaltsdaten eines Netzzugangs angeordnet werden. Daher wird nur der vorliegende Überwachungstyp neu geschaffen. Andere Anwendungsszenarien der Paketkürzung sind nicht vorgesehen.
Die Paketkürzung bedeutet eine Kürzung von IP-Paketen durch die MWP, indem sie nur gekürzte Kopien jedes IP-Pakets des Fernmeldeverkehrs der überwachten Person ausleitet. Gekürzt werden nur die Inhaltsdaten (CC). Die Randdaten (IRI) sind nicht betroffen. Das Ziel dieser Kürzung besteht in der Verringerung des Datenvolumens der Überwachungsdaten, die über das Ausleitungsnetz transportiert und im V-FMÜ39 verarbeitet, analysiert und gespeichert werden müssen.
Die Kürzung funktioniert so, dass nur eine bestimmte Anzahl der führenden Oktette (Bytes) von jedem IP-Paket des eingehenden und ausgehenden Fernmeldeverkehrs der überwachten Person ausgeleitet wird. Diese Anzahl der führenden Oktette kann die anordnende Behörde in der Überwachungsanordnung individuell pro Überwachung bestimmen. Der Rest jedes Pakets wird von der MWP in den ausgeleiteten Überwachungsdaten abgeschnitten und verworfen, das heisst nicht ausgeleitet. Das Original des Fernmeldeverkehrs der überwachten Person wird nicht verändert.
Der Vorteil dieser Kürzungsmethode ist die Einfachheit und der Ansatz auf einer unteren Protokollschicht (Netzwerkschicht, Schicht Nr. 3). Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle IP-Pakete des überwachten Fernmeldeverkehrs exakt kopiert und gekürzt werden, ohne dass die MWP vom Inhalt Kenntnis nehmen muss (keine Packet Inspection). Die Kürzung bringt aber auch einen Nachteil mit sich, nämlich dass die Inhaltsdaten danach kaum noch lesbar sind, je nachdem wieviel gekürzt wird.
39 Verarbeitungssystem zur Fernmeldeüberwachung (V-FMÜ)