Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 54 Seiten

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von maximal zwei Stunden, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Mobilfunkzellen und öffentlichen WLAN-Zugänge. Daher gilt für einen Überwachungsauftrag, dass mehrere Mobilfunkzellen und öffentliche WLAN-Zugänge für das gleiche Intervall von 2 Stunden bei der gleichen FDA gemeinsam beauftragt werden können. Die Formulierung orientiert sich weiterhin am Überwachungsauftrag und daraus begründet sich die Pluralsetzung.

Der genaue Ablauf gestaltet sich dabei wie folgt: Die anordnende Behörde erstellt eine Anordnung, in welcher sie genau definiert, welche Mobilfunkzellen und/oder WLAN-Zugänge bei welcher FDA und für welchen Zeitraum zu überwachen sind. Die Anordnung kann somit beliebig viele Mobilfunkzellen und/oder öffentliche WLAN-Zugänge bei mehreren FDA enthalten und einen beliebigen Zeitraum umfassen. Wie bisher ist diese Anordnung von der zuständigen Genehmigungsbehörde zu genehmigen und dem Dienst ÜPF zu übermitteln.

In der WMC wird die von der anordnenden Behörde erhaltene Anordnung in WMC-Aufträge pro FDA und pro Zeitraum von maximal zwei Stunden unterteilt. Anschliessend werden daraus die entsprechenden technischen Beauftragungen an die FDA in Form von einzelnen technischen Abfragen für die Lieferung der Randdaten erzeugt. Wie bisher erfolgt dies einzeln pro Mobilfunkzelle oder öffentlichen WLAN-Zugang. Dazu dient die technische Abfrage AS_34 für die erste Mobilfunkzelle oder den ersten öffentlichen WLAN-Zugang des entsprechenden WMC-Auftrags. Falls dieser WMC-Auftrag weitere Mobilfunkzellen oder öffentliche WLAN-Zugänge enthält, wird je eine technische Abfrage AS_34_MORE pro weitere Mobilfunkzelle oder pro weiteren öffentlichen WLAN-Zugang erstellt. Allfällige AS_34_MORE können nur zusammen mit einer AS_34 beauftragt werden und sind integraler Bestandteil des Überwachungstyps AS_34. Sie betreffen den gleichen WMC-Auftrag und somit den gleichen Zeitraum von maximal zwei Stunden und sind an die gleiche FDA gerichtet.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass ein WMC-Auftrag (pro FDA und pro Zeitraum von max. 2 Stunden) einem Auftrag zur rückwirkenden Überwachung des Typs Antennensuchlauf (Überwachungsauftrag) AS_34 entspricht. Eine solche Überwachung, bestehend aus einer technischen Abfrage AS_34 (erste Zelle/erster WLAN-Zugang) und optional je einer weiteren technischen Abfrage AS_34_MORE für jede weitere Zelle/jeden weiteren WLAN-Zugang, kann also mehrere Mobilfunkzellen oder öffentliche WLAN-Zugänge umfassen. Die Anzahl der Antennensuchläufe und somit die Anzahl der WMC-Aufträge entspricht der Anzahl der technischen Abfragen AS_34 (erste Zelle/erster WLAN-Zugang) pro FDA und pro Zeitraum von max. 2 Stunden.

Zum besseren Verständnis wird der Ablauf anhand eines Beispiels dargelegt. Sollen zum Beispiel für die Zellen A, B und C bei der FDA Y und für die Zellen D und E bei der FDA Z für einen Zeitraum von 5 Stunden Antennensuchläufe durchgeführt werden, so übermittelt die anordnende Behörde dem Dienst ÜPF ihre entsprechende Anordnung. In der WMC wird diese Anordnung in die folgenden WMC-Aufträge pro FDA und pro Zeitraum von maximal zwei Stunden unterteilt:

1) WMC-Auftrag 1 für Zellen A, B und C bei FDA Y für die ersten 2 Stunden,