Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/28: Revision der Gewässerschutzverordnung 2022 · 14 Seiten

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Revision der Gewässerschutzverordnung 2023 Erläuternder Bericht Vernehmlassung

Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt sind oder in welchen die in den Grundwasserschutzzonen und -arealen geltenden Schutzmassnahmen noch nicht umgesetzt sind. Zudem müssen die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen aufgelistet werden, für welche noch keine Grundwasserschutzzonen ausgeschieden wurden. Weiter ist im Bericht auszuführen, welche Massnahmen zur definitiven Ausscheidung beziehungsweise zum Vollzug der in den Grundwasserschutzzonen und -arealen erforderlichen Schutzbestimmungen nötig sind. Es muss ausserdem dargelegt werden, wer für die Umsetzung dieser Massnahmen und die Berücksichtigung in der Richt- und Nutzungsplanung zuständig ist. Die umzusetzenden Massnahmen werden anhand der Bedeutung der Fassung und der bestehenden Risiken für die Trinkwasserversorgung priorisiert und gemäss einem im Bericht festgelegten Zeitplan umgesetzt.

Die Kantone sorgen dafür, dass die im Bericht aufgezeigten Massnahmen wie folgt umgesetzt werden:

• Bis Ende 2030 sind für alle im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen die Grundwasserschutzzonen und alle für zukünftige Nutzungen erforderlichen Grundwasserschutzareale gemäss den Anforderungen von Anhang 4 GSchV ausgeschieden. Die Grundwasserschutzzonen und -areale werden bis Ende 2030 in der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt, also zumindest orientierend dargestellt.

• Bis Ende 2034 sind die bis anhin noch nicht umgesetzten, bundesrechtlich erforderlichen Schutzmassnahmen in den Grundwasserschutzzonen und -arealen vollzogen.

Die Kantone erstatten dem BAFU Ende 2029 einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Massnahmen sowie bis Ende 2035 einen Schlussbericht.

Das BAFU wird diese Arbeiten mit einem bundesweiten Wissensaustausch (z.B. durch Bereitstellen von Empfehlungen, guten Praxisbeispielen, Organisation von Fachtagungen) zwischen Kantonen, Gemeinden, Forschung, Fachverbänden und der Privatwirtschaft unterstützen. Dazu wird eine schweizerische Wissensplattform Grundwasser aufgebaut.

12/14 054.10-00772/00002/00018/R114-1275