Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/28: Revision der Gewässerschutzverordnung 2022 · 14 Seiten
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Revision der Gewässerschutzverordnung 2023 Erläuternder Bericht Vernehmlassung
wendungsauflagen zum Schutz der Gewässer noch nicht ausgeschöpft. Es ist anzunehmen, dass auch bei diesen acht Wirkstoffen mit weiteren Anwendungsauflagen Grenzwertüberschreitungen verhindert werden können und somit nur einzelnen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe die Zulassung entzogen werden muss. Das Parlament hat überdies auf Antrag des Bundesrats (Stellungnahme des Bundesrats vom 19. August 2020 zur Pa.Iv. 19.475) dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben, für eine begrenzte Zeit auf den Entzug der Zulassung eines Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs zu verzichten, wenn andernfalls die Inlandversorgung durch wichtige landwirtschaftliche Kulturen stark beeinträchtigt würde. Der Bundesrat verfügt damit über ein griffiges Instrument, um schwere Konsequenzen für die Landwirtschaft zu verhindern. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind daher klein.
Zwei der voraussichtlich acht betroffenen Pestizid-Wirkstoffe sind aktuell sowohl für Anwendungen als Pflanzenschutzmittel wie als Biozid zugelassen. Maximal müssen daher gegebenenfalls auch die Zulassungen von Biozidprodukten, welche diese zwei Wirkstoffe enthalten, überprüft werden. Somit sind auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft ausserhalb der Landwirtschaft klein.
5.4 Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit
Die Vorlage hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier, indem sie den seit 1972 erforderlichen Vollzug des Gewässerschutzrechts stärkt und beschleunigt. Der Schutz der oberirdischen Gewässer vor besonders gewässerschädlichen Pestiziden wird gestärkt. Dadurch werden Gewässerverunreinigungen durch Pestizide deutlich zurückgehen. Dies fördert den Erhalt der aquatischen Biodiversität und trägt zum Schutz der bedrohten Fischbestände in den Schweizer Gewässern bei. Ebenso wird der Schutz der Gewässer, die der Trinkwassernutzung dienen, vor Pestizidwirkstoffen und -metaboliten gestärkt und damit die Sicherheit der Trinkwasserversorgung deutlich verbessert.
Die definitive Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und die konsequente Umsetzung der darin erforderlichen Schutzbestimmungen wirken sich positiv auf die Sicherheit der Trinkwasserversorgung, die menschliche Gesundheit, die natürliche Vielfalt und die natürlichen Produktionsfaktoren aus. In ländlichen Gebieten werden insbesondere bis anhin noch nicht festgelegte Schutzzonen ausgeschieden. In den stark überbauten Gebieten des Mittellandes werden vor allem in den bestehenden Schutzzonen die vorhandenen Gefahren für die Trinkwasserversorgung und die Gesundheit der Trinkwasserkonsumentinnen und -konsumenten verringert werden, z.B. durch die Aufhebung, Verlegung oder Sanierung unzulässiger Anlagen. Nebst dem Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen werden auch die noch vorhandenen natürlichen Lebensräume in den Schutzzonen S2 und in den Grundwasserschutzarealen vor der Überbauung geschützt.
14/14 054.10-00772/00002/00018/R114-1275