Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/28: Revision der Gewässerschutzverordnung 2022 · 14 Seiten
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Revision der Gewässerschutzverordnung 2023 Erläuternder Bericht Vernehmlassung
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Im Bereich der Konkretisierung von Artikel 9 Absatz 3 GSchG hat die Vorlage Auswirkungen auf den Bund, die teilweise im Rahmen der bestehenden Ressourcen wahrgenommen werden können. Um die Daten der Gewässeruntersuchungen zu sammeln, zu prüfen und auszuwerten sowie für die Beratung und Unterstützung der Kantone entsteht beim BAFU personeller Mehraufwand in der Grössenordnung von einer zusätzlichen Vollzeitstelle. Weiter wird die Überprüfung von Zulassungen zu einem Mehraufwand bei den Zulassungs- und Beurteilungsstellen des Bundes führen. Diese Stellen müssen prüfen, welche Produkte betroffen sind, für diese die Risikobeurteilung durchführen und Anpassungen des Risikomanagements prüfen.
Durch die Anpassungen im Bereich des Vollzugs der Grundwasserschutzzonen kann das BAFU seine Aufsichtspflicht wahrnehmen und ist laufend über den Fortschritt bei der Behebung der Vollzugsdefizite informiert. Für das BAFU bedeutet die Vorlage einen personellen und administrativen Zusatzaufwand für die Prüfung der kantonalen Planungen, der periodischen Berichterstattungen sowie die Begleitarbeiten zur Vollzugsunterstützung. Dieser wird auf eine zusätzliche Vollzeitstelle während der Umsetzungsphase (mindestens 12 Jahre) geschätzt.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Kantone bei der Erfassung und Kontrolle der Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzmittel-Spritzgeräte, der jährlichen Meldung der Ergebnisse der Gewässerbeobachtung an das BAFU sowie bei der Planung und Umsetzung der definitiven Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und des Vollzugs der erforderlichen Schutzbestimmungen. All diese Aufgaben müssen die Kantone aber bereits nach geltendem Recht wahrnehmen. Es handelt sich lediglich um eine Beschleunigung des Vollzugs von Aufgaben, welche den Kantonen mehrheitlich seit 1972 obliegen. Für die jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Befüll- und Waschplätze auf Landwirtschaftsbetrieben kann das bestehende Informationssystem Acontrol verwendet werden, in welchem bereits heute die Ergebnisse der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben festgehalten werden. Ein Zusatzaufwand entsteht dadurch, dass neu auch für nicht landwirtschaftliche Betriebe diese Daten erfasst und gemeldet werden müssen.
Für Gemeinden bzw. Wasserversorgungen, die bis anhin noch nicht über rechtskräftige Grundwasserschutzzonen verfügen oder die erforderlichen Nutzungseinschränkungen und Schutzmassnahmen noch nicht vollumfänglich vollziehen, entsteht ebenfalls ein Mehraufwand. Diesen Aufwand hätten sie aber bereits gemäss geltendem Recht geleistet haben müssen. Je besser das Gewässerschutzrecht bis anhin durch die Kantone, Gemeinden und Wasserversorger vollzogen wurde, umso geringer fällt dementsprechend der Aufwand für die Umsetzung der Vorlage aus.
Ein moderater Zusatzaufwand entsteht für das einmalige Erstellen der kantonalen Planung zum Vollzug der Grundwasserschutzzonen und für die periodische Berichterstattung an das BAFU.
Die Kantone und Gemeinden gewinnen durch die Vorlage eine grössere Planungssicherheit. Die Wahrscheinlichkeit für zukünftige qualitative und quantitative Beeinträchtigungen der Wasserversorgung sinkt. Die konsequente Sicherung der Trinkwasserressourcen stellt eine Dienstleistung an der eigenen Bevölkerung dar und erhöht die Standortattraktivität.
5.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Aufgrund der aktuellen Belastungslage der Gewässer müssen ab 2025 schätzungsweise die Zulassungen von ca. acht von insgesamt rund 250 chemischen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen überprüft werden. Für diese acht Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe sind die möglichen An-
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