Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/28: Revision der Gewässerschutzverordnung 2022 · 14 Seiten
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Revision der Gewässerschutzverordnung 2023 Erläuternder Bericht Vernehmlassung
3 Verhältnis zum internationalen Recht
Die hier vorgeschlagenen Änderungen bezwecken einen verbesserten Schutz des Schweizer Grundwassers als Trinkwasserressource vor Verunreinigungen aller Art sowie der oberirdischen Gewässer vor Verunreinigungen durch Pestizide. Damit verfolgen sie dieselbe Stossrichtung wie die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)5 bzw. die EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL)6. Diese Änderungen erfolgen aber unabhängig von der EU, aus der WRRL bzw. der GWRL ergeben sich für die Schweiz keine Verpflichtungen. Das Ziel des Bundesgesetzes über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden, die Risiken für Oberflächengewässer bzw. die Belastung des Grundwassers um 50 Prozent zu reduzieren, ist identisch mit dem Reduktionsziel der Europäische Union im Rahmen des europäischen Aktionsplans Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden7. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf die internationalen Beziehungen der Schweiz.
5 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, Fassung gemäss ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1; zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/64/EU, ABl. L 353 vom 28.12.2013, S. 8.
6 Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung, Fassung gemäss ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 19.
7 Pathway to a Healthy Planet for All; EU Action Plan: 'Towards Zero Pollution for Air, Water and Soil; COM (2021) 400 final, S.9. 9/14 054.10-00772/00002/00018/R114-1275