Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (VHK, SR 817.022.15)
vom ...
I. Ausgangslage
Die Bestimmungen über Kontaminanten werden regelmässig an die neusten Entwicklungen angepasst. Im Vordergrund steht dabei die Verordnung (EG) 1881/20061.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Anhänge
Anhang 1
In diesem Anhang werden die neuen Höchstwerte für Perchlorat aufgenommen, deshalb wird der Titel angepasst.
In den Erläuterungen (Teil A) wird unter Ziffer 3 Bezug genommen auf die Kategorien für Früchte, Gemüse und Getreide gemäss der in der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20162 über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH) definierten Erzeugnisse. Dies entspricht der Kategorisierung der Höchstwerte in der EU.
In Teil B werden Höchstwerte für Perchlorat festgelegt. Diese entsprechen den Höchstwerten, die in der Verordnung (EU) 2020/6853 festgelegt wurden. Der Begriff der Kleinkindnahrung, der in der EU eingeführt wird, ist in der Schweiz nicht notwendig, weil solche Produkte unter Folgenahrung fallen.
Anhang 2
In den Erläuterungen (Teil A) wird unter Ziffer 10 Bezug genommen auf die Kategorien für Früchte, Gemüse und Getreide gemäss den in der VPRH definierten Erzeugnissen. Dies entspricht der Kategorisierung der Höchstwerte in der EU.
In Teil B werden Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide eingeführt. Diese stützen sich auf die Höchstgehalte, die in der Verordnung (EU) 2021/13994 eingeführt wurden. Dementsprechend sind die bestehenden Höchstgehalte für Mutterkorn nicht mehr aktuell und werden entfernt. Die Bemerkung des Eintrages für Zearalenon-Getreide und -Getreidemehl wird korrigiert.
1 Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2020/2040 der Kommission vom 11. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Pyrrolizidinalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln, ABl. 420 vom 14.12.2020, S. 1.
2 SR 817.021.23
3 Verordnung (EU) 2020/685 der Kommission vom 20. Mai 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perchlorat in bestimmten Lebensmitteln, ABl. L 160 vom 25.5.2020, S. 3.
4 Verordnung (EU) 2021/1399 der Kommission vom 24. August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln, ABl. L 301 vom 25.8.2021, S. 1. BLV-D-F18B3401/160