Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten

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Stoff Lebensmittel Höchstgeh Änderung

alt

(mg/kg)

Ingwer 0,8 Neu

" Johannisbeeren 0,2 Unverändert

" Judasohren (Auricularia auricula-judae) 10 Gelöscht

" Knospengewürze 1 Neue Höchstgehalte für Gewürze " Kohlrabi 0,1 Neu separat aufgeführt, Wert hat

sich nicht verändert

Kollagen 5 Unverändert, neu Gelatine und Kollagen getrennt

" Kopffüsser 0,3 Unverändert

" Kopfkohle 0,1 Neu separat aufgeführt, Wert hat

sich nicht verändert

" Krebstiere 0,5 Unverändert

Kurkuma 0,8 Neu

" Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die speziell 0,02 Geändert

für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind

" " 0,01 Unverändert

" Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler mit einem3

definierten Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen oder Neu, wie

anderen für Sportlerinnen und Sportler relevanten Stoffen Nahrungsergänzungsmittel

" Likörwein aus Trauben 0,15 Neu

" Milch 0,02 Unverändert, Deskriptoren in

Bemerkungsfeld verschoben " Muscheln 1,5 Unverändert

" Muskelfleisch von Fischen 0,3 Unverändert

" Nahrungsergänzungsmittel 3 Unverändert

" Nebenprodukte der Schlachtung von Rindern, Schafen, 0,5 Gelöscht und mit neuen Werten

Schweinen und Geflügel ersetzt

" Nebenprodukte der Schlachtung von Rindern und Schafen 0,2 Neu

" Nebenprodukte der Schlachtung von Schweinen 0,15 Neu

" Nebenprodukte der Schlachtung von Geflügel 0,1 Neu

" Obst 0,1 Unverändert

" Rindengewürze 2 Neue Höchstgehalte für Gewürze " Samengewürze 0,9 Neue Höchstgehalte für Gewürze " Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung 0,02 Geändert; Der Begriff der

Kleinkindnahrung, der in der EU eingeführt wird, ist in der Schweiz nicht notwendig, weil solche Produkte unter Folgenahrung fallen.

" " 0,01 Unverändert; Der Begriff der

Kleinkindnahrung, der in der EU eingeführt wird, ist in der Schweiz nicht notwendig, weil solche Produkte unter Folgenahrung fallen.

" Schwarzwurzel 0,3 Unverändert

" Speisefette und Speiseöle 0,1 Unverändert

" Speisesalz 1 Ausnahme für «fleur de sel» und

«graues Salz» neu

" Stängelgemüse 0,1 Neu separat aufgeführt, Wert hat

sich nicht verändert

" Wein, Obst- und Fruchtwein 0,2 Unverändert

" " 0,15 Einschränkung auf 2021

" " 0,1 Neu

" Wilde Pilze 0,8 Geändert

" Wurzel- und Knollengemüse 0,1 Neu separat aufgeführt, Wert hat

sich nicht verändert, Ausnahmen neu definiert

" Wurzel- und Rhizomgewürze 1,5 Neue Höchstgehalte für Gewürze " Zuchtchampignons, Austernseitling, Shiitake 0,3 Unverändert

" Zuckermais 0,1 Unverändert

" Zwiebelgemüse 0,1 Neu separat aufgeführt, Wert hat

sich nicht verändert

Für Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler mit einem definierten Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen oder anderen für Sportlerinnen und Sportler relevanten Stoffen, mit Ausnahme von Getränken, werden die gleichen Höchstwerte wie für Nahrungsergänzungsmittel festgelegt. Diese Produkte nach Artikel 37 Buchstabe b der Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit