Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten

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besonderem Ernährungsbedarf (VLBE)6 sind ähnlich wie Nahrungsergänzungsmittel. Für andere Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler können die zulässigen Gehalte aus den Höchstgehalten der Rohprodukte abgeleitet werden.

Cadmium:

Die gesamten Höchstgehalte für Cadmium werden ersetzt. Diese Änderungen stützen sich auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/13237. Dabei wurden die Höchstwerte für verschiedene Getränke gestrichen. Bei Fruchtsäften können die zulässigen Gehalte aus den Höchstgehalten von Früchten und Gemüse abgeleitet werden.

Stoff Lebensmittel Höchstgeh Änderung

alt

(mg/kg)

Cadmium Algen 3 Gelöscht

" alkoholfreie Getränke 0,01 Gelöscht

" Austernpilz 0,15 Geändert, neu separat aufgeführt " Ananas 0,02 Geändert, neu separat aufgeführt " Auberginen 0,03 Geändert, neu separat aufgeführt " Bananen 0,02 Geändert, neu separat aufgeführt " Beeren- und Kleinobst 0,03 Geändert, neu separat aufgeführt " Blattgemüse und frische Kräuter 0,1 Geändert, neu separat aufgeführt " Blattkohle 0,1 Geändert, neu separat aufgeführt " Erdnüsse 0,2 Geändert

" Fleisch von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel 0,05 Unverändert

" Fleisch von Pferden 0,2 Unverändert

" frische Kräuter 0,2 Neu separat aufgeführt, Wert hat

sich nicht verändert

" Fruchtgemüse 0,02 Geändert, neu separat aufgeführt " Fruchtsäfte, verdünnte Fruchtsäfte, Fruchtnektare und 0,03 Gelöscht

Fruchtsirupe

" Gärungsessig und Essigsäure zu Speisezwecken 0,02 Unverändert

" Gelatine 0,5 Unverändert

" Gemüse und Obst 0,05 Gelöscht, Obst- und

Gemüsegruppen werden separat aufgeführt

" Gerste 0,05 Geändert, neu separat aufgeführt " Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und 0,04 Unverändert

Kleinkinder

" Getränke für Säuglinge und Kleinkinder 0,02 Neu

" Getreide 0,1 Geändert (Ausnahmen)

" Hartschalenobst 0,2 Neu

" Hartweizen 0,18 Geändert, neu separat

aufgeführt

" Hülsengemüse 0,02 Geändert, neu separat aufgeführt " Himbeeren 0,04 Geändert, neu separat aufgeführt " Hülsenfrüchte 0,04 Geändert, neu separat aufgeführt " Kakaopulver (100 % Gesamtkakaotrockenmasse) 0,6 Unverändert

" Kernobst 0,02 Geändert, neu separat aufgeführt " Kiwis 0,02 Geändert, neu separat aufgeführt " Knoblauch 0,05 Geändert, neu separat aufgeführt " Knollensellerie 0,15 Geändert, neu separat aufgeführt " Kohlgemüse 0,04 Geändert, neu separat aufgeführt " Kollagen 0,5 Unverändert

" Kopffüsser 1 Unverändert

" Krabben und krabbenartige Krebstiere (Brachyura und 0,5 Unverändert

Anomura)

" Krebstiere 0,5 Unverändert

" Kulturpilze 0,05 Geändert, neu separat aufgeführt " Lauch 0,04 Geändert, neu separat aufgeführt " Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler mit einem 1 Neu, wie

definierten Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen oder Nahrungsergänzungsmittel anderen für Sportlerinnen und Sportler relevanten Stoffen

" Leber von Rindern, Schafen, Schweinen, Geflügel und Pferden 0,5 Unverändert

" Leinsamen 0,5 Geändert, neu separat aufgeführt

6 SR 817.022.104

7 Verordnung (EU) 2021/1323 der Kommission vom 10. August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Cadmium in bestimmten Lebensmitteln, ABl. L 288 vom 11.8.2021, S. 13.