Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten
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wird auf die Probenahmemethode der EU für Aflatoxine in Feigen Bezug genommen, für die Untersuchung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln auf diejenige der EU für Pestizidrückstände.
Anhang 10
Dieser Anhang ist ebenfalls neu. Darin wird aufgeführt, welche Daten das BLV im Rahmen der Verordnung bearbeiten darf (s. Art. 95a ff). Ebenfalls geregelt wird, welche Daten es mit den Referierenden und den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern austauschen darf.
III. Auswirkungen
1. Auswirkungen auf den Bund
Keine
2. Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Der Aufwand für die Probenahme und -aufbereitung bei der Untersuchung auf Ochratoxin A in Feigen wird zunehmen, die Untersuchungsresultate werden dafür repräsentativer und robuster sein.
3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Keine
IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar respektive sie tangieren keine internationalen Verpflichtungen. Sie richten sich ausschliesslich an die schweizerischen Vollzugsbehörden.