Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten
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III. Auswirkungen
1. Auswirkungen auf den Bund
Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen haben keine Auswirkungen auf den Bund.
2. Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Die Pflicht, bestimmte Insektenhaltungen zu kontrollieren, wird bei den Kantonen zu einem gewissen Mehraufwand führen. Demgegenüber werden sie durch die Einführung des 2-jährigen Kontrollintervalls für Schlachtbetriebe mit geringer Kapazität etwas entlastet.
Die Ausdehnung der Kontrollen von den Fischhaltungen auf alle Haltungen von Wassertieren wird nur einen minimen Mehraufwand zur Folge haben, da es wenige Betriebe sind, die betroffen sind.
3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen haben keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.
IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
Erläuterungen zur Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände 2/2