Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung
Bei der Individualbesteuerung sind zahlreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten denkbar. Die verschiedenen Modelle wirken sich unterschiedlich aus und führen zu unterschiedlichen Belastungsrelationen. Im Bericht «Auslegeordnung zur Individualbesteuerung» (im Folgenden: Auslegeordnung 2021)45 hat der Bundesrat drei Modelle
– die reine Individualbesteuerung, die modifizierte Individualbesteuerung und die Individualbesteuerung gemäss Ecoplan – untersucht und anhand von verschiedenen Kriterien analysiert. Diese werden unter den Ziffern 1.5.3 ff. kurz skizziert.
1.5.2 Abgrenzung zwischen Individualbesteuerung und Gemeinschaftsbesteuerung sowie angestrebte Ziele
Um einen Übergang zur Individualbesteuerung zu begründen oder abzulehnen gibt es namentlich drei Argumentationslinien, die sich heranziehen lassen:
1. Festlegung der Steuereinheit:
Der historische Gesetzgeber hat die Ehe als eine Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet und daher das Ehepaar zur Steuereinheit erklärt.
2. Abwägung zwischen konkurrierenden Steuergerechtigkeitspostulaten: Recht-
sprechung und Wissenschaft haben die folgenden Postulate entwickelt, die sich in einem progressiven Steuersystem allerdings nicht alle gleichzeitig verwirklichen lassen:
• Zivilstandsneutralität: Die Steuerbelastung soll nicht vom Zivilstand abhängen.46
• Globaleinkommensbesteuerung: Die kumulierte Steuer eines (Ehe)Paares soll von der Summe der Einkommen beider Partner bzw. Partnerinnen abhängen und nicht von der Aufteilung des Einkommens zwischen den Partnerinnen bzw. Partnern.
• Berücksichtigung des Haushaltsvorteils: Der Haushaltsvorteil, den zusammen Wohnende gegenüber allein Wohnenden mit dem gleichen Einkommen erzielen, drückt sich in einer erhöhten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus, die bei der Steuerbelastung berücksichtigt werden soll.
• Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades: Gehen die Haushalte in unterschiedlichem Ausmass einer Erwerbstätigkeit nach, so bestehen aufgrund der unterschiedlichen Beschäftigungsgrade auch unterschiedliche Möglichkeiten, in der Haushaltsproduktion tätig zu sein und auf diese
45 Auslegeordnung zur Individualbesteuerung, Bericht aufgrund des Rückweisungsbeschlusses des Parlaments vom 18. Dezember 2019 zur Vorlage 18.034 «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung), Bern 2021.
46 Eine empirische Untersuchung deutet darauf hin, dass fehlende Zivilstandsneutralität im Schweizer Steuersystem den Zivilstandsentscheid von Paaren beeinflusst. Vgl. Myohl, N (2022) “Till Taxes Keep Us Apart? The Impact of the Marriage Tax on the Marriage Rate”, CESifo Working Paper No. 9747. Marriage Tax on the Marriage Rate