Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

2.5 Italien

Auch dem italienischen Steuersystem liegt die Individualbesteuerung zugrunde. Seit 2007 werden Steuergutschriften für unterhaltsberechtigte Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen gewährt, die weniger als 2’840,51 Euro pro Jahr (Stand 2020) verdienen, was einem sehr niedrigen Erwerbseinkommen entspricht. Die Höhe der Steuergutschriften für unterhaltsberechtigte Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen variiert je nach Gesamteinkommen des Haushalts zwischen 0 und 730 Euro.

Zudem werden Steuergutschriften für Kinder vorgesehen. Diese müssen zu gleichen Teilen zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Ist die Steuerschuld des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin nach Abzug der Lohnsteuergutschrift geringer als sein Anteil (50 %) an der Kindersteuergutschrift, erhält die hauptverdienende Person die gesamte Kindersteuergutschrift.

2.6 Luxemburg

Luxemburg ging bis 2018 von einer gemeinsamen Besteuerung der Ehegatten aus. Seit 2018 haben verheiratete Personen unter bestimmten Bedingungen die Wahl zwischen:

• einer gemeinsamen Veranlagung mit Vollsplitting;

• einer strikt individuellen Besteuerung;

• einer individuellen Besteuerung mit Neuverteilung der Einkünfte zwischen den Eheleuten (Einzelveranlagung mit Umverteilung der Einkünfte für jeden Ehegatten bzw. jede Ehegattin, mit Eintragung eines gemeinsamen Steuersatzes in den Lohnsteuerkarten der Eheleute).62

Die Entscheidung für eine gemeinsame oder individuelle Besteuerung besteht in einem gemeinsamen Antrag, der von beiden Eheleuten zu unterzeichnen ist.

Zusammenlebende Personen, die nicht verheiratet sind, werden einzeln besteuert. Eingetragene Partner (PACS) können hingegen ebenfalls gemeinsam besteuert werden.63

Zusammenveranlagte Personen haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Steuer.

2.7 Niederlande

Die Niederlande sehen ebenfalls grundsätzlich eine Individualbesteuerung vor. Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften werden vom niederländischen Gesetz daneben jedoch als "fiscale partners" veranlagt und es erfolgt eine Art

62 Die steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung kennen — Bürger — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden - Luxemburg (public.lu). Bei dieser Besteuerung werden die Partner zunächst so gestellt wie bei einer gemeinsamen Veranlagung, die Steuerschuld wird aber später anteilig (z.B. 50/50; 1/3 zu 2/3) aufgeteilt. Der Vorteil hierbei ist, dass jeder nur für seine Steuerschuld haftet, und die Eheleute keine Gesamtschuldner sind. Die Steuerlast ist letztlich gleich wie bei der gemeinsamen Veranlagung [Die Steuerreform in Luxemburg, Auswirkungen auf verheiratete Arbeitnehmer und Rentner aus der Grossregion, Task Force 2.0, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Steuerreform_Luxemburg_Endversion.pdf (tf-grenzgaenger.eu)].

63 Die steuerlichen Auswirkungen der Eintragung einer Lebenspartnerschaft kennen — Bürger — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden - Luxemburg (public.lu)