Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung
• Die Zuteilung der kinderrelevanten Kinderabzüge basiert weitgehend auf der
heute bereits bestehenden Regelung für unverheiratete Paare mit gemeinsamer elterlicher Sorge.70
• Vermögenswerte (bewegliches und unbewegliches Vermögen) werden aufgrund
der Eigentumsverhältnisse zugewiesen.
• Schulden und Schuldzinsen werden derjenigen Person zugerechnet, die Schuld-
nerin bzw. Schuldner gemäss Schuldvertrag ist. Wer von den Partnerinnen bzw. Partnern die Schuldzinsen effektiv bezahlt, spielt keine Rolle.
Übersicht über die Zuteilung der Steuerfaktoren an die Partnerinnen und Partner
Steuerfaktoren Zuweisung bei Individualbesteuerung Einkünfte
Einkünfte aus
• unselbstständiger Erwerbs-
tätigkeit (Art. 16 und 17
Anknüpfung an den zivilrechtlichen Verhältnissen, DBG)
d.h. gemäss Zivilrecht. Bei Erwerbseinkommen ist
• selbstständiger Erwerbstä-
auf die Ausübung der Erwerbstätigkeit abzustellen, tigkeit (Art. 18 - 19 DBG)
bei Renteneinkommen auf die Anspruchsberechti-
• Erträgen aus beweglichem gung, bei Vermögenserträgen auf die Eigentums-
Vermögen (Art. 20 und rechte am entsprechenden Wirtschaftsgut.
20a DBG)
• Erträgen aus unbewegli-
chem Vermögen (Art. 21
DBG)
• Vorsorge (Art. 22 DBG)
• Übrigem (Art. 23 DBG)
Vermögen
bewegliches Vermögen Sachenrecht (Eigentumsverhältnisse)
unbewegliches Vermögen Sachenrecht (Grundbuch)
Abzüge
Berufskosten bei unselbstständi- Diejenige Person, der die entsprechenden Einkünfte ger Erwerbstätigkeit zugewiesen werden, d.h. diejenige Person, welche (Art. 26 DBG) die unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt
70 Vgl. Kreisschreiben Nr. 30 der ESTV.