Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung
Steuerfaktoren Zuweisung bei Individualbesteuerung
Geschäfts- oder berufsmässig Diejenige Person, der die entsprechenden Einkünfte begründete Kosten bei selbst- zugewiesen werden, d.h. diejenige Person, welche ständiger Erwerbstätigkeit die selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt
(Art. 27 DBG)
Kosten unbewegliches Grundbuch: D.h. jene Person, der die entsprechen-Privatvermögen (z.B. Unter- den Einkünfte aus dem Vermögen zugewiesen werhaltskosten, Art. 32 DBG) den
Kosten bewegliches Zivilrecht: D.h. jene Person, der die entsprechenden Privatvermögen (Verwaltungs- Einkünfte aus dem Vermögen zugewiesen werden kosten, Art. 32 DBG)
private Schuldzinsen Schuldner gemäss Schuldvertrag
(Art. 33 Abs. 1 Bst. a DBG)
Abzug für dauernde Lasten Zivilrecht
und Leibrenten
(Art. 33 Abs. 1 Bst. b DBG)
Alimentenabzug Zivilrecht
(Art. 33 Abs. 1 Bst. c DBG)
Beiträge an die erste versicherte Person
und die zweite Säule
(Art. 33 Abs. 1 Bst. d DBG)
Beiträge an die Säule 3a versicherte Person
(Art. 33 Abs. 1 Bst. e DBG)
Versicherungsabzug versicherte Person
(Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG)
Krankheits-, Unfall- betroffene Person für die ihr angefallenen Kosten und Invaliditätskosten
(Art. 33 Abs. 1 Bst. h und hbis
DBG)
Beiträge an Parteien Mitgliederbeitrag: die Person, die Mitglied der Par-(Art. 33 Abs. 1 Bst. i DBG) tei ist
Zuwendung: diejenige Person, die den Betrag leistet
Berufsorientierte Aus- Zuordnung nach den tatsächlichen Verhältnissen: und Weiterbildung jede Person kann die selbst bezahlten Kosten ihrer (Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG) Aus- oder Weiterbildung geltend machen.