Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

Steuerfaktoren Zuweisung bei Individualbesteuerung

Geschäfts- oder berufsmässig Diejenige Person, der die entsprechenden Einkünfte begründete Kosten bei selbst- zugewiesen werden, d.h. diejenige Person, welche ständiger Erwerbstätigkeit die selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt

(Art. 27 DBG)

Kosten unbewegliches Grundbuch: D.h. jene Person, der die entsprechen-Privatvermögen (z.B. Unter- den Einkünfte aus dem Vermögen zugewiesen werhaltskosten, Art. 32 DBG) den

Kosten bewegliches Zivilrecht: D.h. jene Person, der die entsprechenden Privatvermögen (Verwaltungs- Einkünfte aus dem Vermögen zugewiesen werden kosten, Art. 32 DBG)

private Schuldzinsen Schuldner gemäss Schuldvertrag

(Art. 33 Abs. 1 Bst. a DBG)

Abzug für dauernde Lasten Zivilrecht

und Leibrenten

(Art. 33 Abs. 1 Bst. b DBG)

Alimentenabzug Zivilrecht

(Art. 33 Abs. 1 Bst. c DBG)

Beiträge an die erste versicherte Person

und die zweite Säule

(Art. 33 Abs. 1 Bst. d DBG)

Beiträge an die Säule 3a versicherte Person

(Art. 33 Abs. 1 Bst. e DBG)

Versicherungsabzug versicherte Person

(Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG)

Krankheits-, Unfall- betroffene Person für die ihr angefallenen Kosten und Invaliditätskosten

(Art. 33 Abs. 1 Bst. h und hbis

DBG)

Beiträge an Parteien Mitgliederbeitrag: die Person, die Mitglied der Par-(Art. 33 Abs. 1 Bst. i DBG) tei ist

Zuwendung: diejenige Person, die den Betrag leistet

Berufsorientierte Aus- Zuordnung nach den tatsächlichen Verhältnissen: und Weiterbildung jede Person kann die selbst bezahlten Kosten ihrer (Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG) Aus- oder Weiterbildung geltend machen.