Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten

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Erforderliche Anpassung am Gesamtkredit ZEB

Für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur wurde ein Gesamtkredit von 5400 Millionen Franken (Preis- und Projektstand 2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) bewilligt. Der Gesamtkredit ZEB ist unterteilt in drei Verpflichtungskredite für die Ausbauten und zwei Projektaufsichtskredite (vgl. Tabelle 3).

Die teuerungsbereinigte Kostenprognose von ZEB liegt per 31. Dezember 2021 bei 4340 Millionen Franken (Preisstand April 2005, exkl. MWST, ohne gewichtete Programmrisiken) und somit 1060 Millionen Franken unter dem Gesamtkredit von 5400 Millionen Franken. Allerdings ist noch in Klärung, ob zusätzlich für Stabilisierungsmassnahmen auf der Nord-Süd Achse, für Beschleunigungsmassnahmen Winterthur

– St. Gallen sowie Kompensationsmassnahmen im Raum Biel–Moutier Finanzmittel im Umfang von rund 470 Millionen Franken nötig sind.

Unter Berücksichtigung dieser noch nicht beschlossenen Projekte wird beantragt, den Gesamtkredit um 590 Millionen Franken zu reduzieren.

Die Reduktion des Gesamtkredits muss auf die einzelnen Verpflichtungskredite aufgeteilt werden. Dabei wird eine Verschiebung der finanziellen Mittel zwischen diesen Verpflichtungskrediten beantragt. Diese insgesamt neutrale Verschiebung erfolgt einerseits, um die Mehr- und Minderkosten zu kompensieren, und andererseits, um die noch vorhandenen Kostenrisiken je Verpflichtungskredit ausreichend abzudecken (vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3 Anpassung Verpflichtungskredite ZEB (Preisbasis April 2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer)

Verpflichtungskre- Beantragte Verpflichtungskredite dite (in Mio. Fr.) Anpassung nach Anpassung (in Mio. Fr.) (in Mio. Fr.)

NEAT-Zulauf: Massnahmen Art.700 -700

4 Abs. 1 Bst. a ZEBG Projektaufsicht NEAT 10 -10

Übrige Strecken: Massnahmen4420 -6903730

Art. 4 Abs. 1 Bst. b ZEBG Projektaufsicht übrige Strecken 20 -20

Ausgleichsmassnahmen Regio-250 +100350

nalverkehr: Art. 6 ZEBG Total 5400 -5904810

2.1.5 HGV-Anschluss

Zur besseren Anbindung an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz hat das Parlament das Bundesgesetz vom 18. März 200518 über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-AnG) beschlossen. Die letzten Projekte wurden Mitte 2021 in Betrieb genommen. Das Programm lässt sich innerhalb des bewilligten Verpflichtungskredits von 1,09 Milliarden Franken umsetzten und kann voraussichtlich noch im Jahr 2022, nach Eintreffen der letzten Finanzforderungen, abgerechnet und somit abgeschlossen werden.

18 SR 742.140.3