Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten

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2.1.2 STEP Ausbauschritt 2025

Das Parlament hat im Jahr 2013 den Ausbauschritt AS 2025 der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) beschlossen.14 Mit dem Ausbauschritt AS 2025 werden Engpässe im Eisenbahnsystem behoben und dessen Kapazitäten erweitert, um neue Angebote für die steigende Verkehrsnachfrage anzubieten.

Massnahmen

Der Ausbauschritt umfasst rund 70 Projekte. Rund 45 Prozent davon befinden sich in der Ausführungsphase oder sind bereits in Betrieb. Bei den übrigen Projekten laufen die Projektierungen (Vorprojekte, Auflage- oder Bauprojekte).

Verpflichtungskredit und Kostenprognose

Die Umsetzung der Ausbauten kommt mehrheitlich planmässig voran. Die teuerungsbereinigte Endkostenprognose des AS 2025 liegt per 31. Dezember 2021 bei 6,22 Milliarden Franken (Preisstand Oktober 2008, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer, ohne gewichtete Programmrisiken) und somit 180 Millionen Franken unter dem Verpflichtungskredit von 6400 Millionen Franken. Allerdings wurden bisher erst 650 Millionen Franken ausgegeben, sodass die Bandbreite der aktuellen Endkostenprognose die ausgewiesene Differenz von 180 Millionen Franken deutlich übersteigt.

Anpassungsbedarf an Massnahmen Entflechtung Pratteln

Bei dem im Bundesbeschluss zum AS 2025 aufgeführten Projekt «Pratteln: Entflechtung» (Art. 1 Abs. 2 Bst. e) wird nicht die bisher beschlossene Lösung realisiert. Eine Überprüfung der Massnahme hat gezeigt, dass eine Verkürzung der Zugfolgezeit und eine Optimierung der Signalisierung genügen, um das inzwischen beschlossene Angebotskonzept 2035 stabil zu produzieren. Der Bundesbeschluss vom 21. Juni 2013 über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur15 soll deshalb auf «Pratteln: Leistungssteigerung» geändert werden. Diese Projektoptimierung ist in der teuerungsbereinigten Kostenprognose vom Juni 2021 berücksichtigt. Diese Projektanpassung führt zu einer formellen Anpassung des Bundesbeschlusses über den AS 2025.

Knoten Genf

Ursprünglich war im AS 2025 eine seitliche Erweiterung des Bahnhofs Genf mit zwei zusätzlichen Gleisen vorgesehen. Um gravierende Eingriffe im bebauten Umfeld des Bahnhofes zu vermeiden, haben sich der Kanton und die Stadt Genf für eine unterirdische Erweiterung entschieden und finanzieren die Mehrkosten im Sinne einer Alternativmassnahme gemäss Artikel 58b EBG. Diese Alternativmassnahme wird nun weiterverfolgt und ermöglicht weitere Funktionalitäten im Bahnhof Genf. Diese Funktionalitäten konnten bei der Entwicklung des Angebotskonzepts 2035 genutzt werden. Vertiefte Abklärungen haben gezeigt, dass mit einer seitlichen Erweiterung des Bahnhofs ein Entflechtungsbauwerk im Raum Sécheron unabdingbar gewesen wäre. In Anwendung von Artikel 35 Absatz 4 KPFV müssen die vermiedenen Investitionen angerechnet werden. Die Investitionen für das Entflechtungsbauwerk wurden

14 SR 742.140.1; BBl 2015 1807

15 SR 742.140.1