Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten
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eine Bündelung der beiden Infrastrukturen technisch grundsätzlich möglich ist. Weitere bahntechnische Fragestellungen sind derzeit noch in Abklärung. Im Rahmen des laufenden SÜL-Verfahrens ist vorgesehen, neben der Festsetzung eines Planungskorridors für eine reine Stromleitung als «Alternativvariante» auch einen Planungskorridor mit einer Bündelung der Übertragungsleitung und des Eisenbahntunnels festzusetzen. Gestützt auf die Netzplanung der Swissgrid werden in diesem Fall konkrete terminliche und finanzielle Bedingungen für die Planung und den Betrieb eines multifunktionalen Tunnels festgelegt. Dazu gehören u. a. die technischen und betrieblichen Minimalanforderungen (inkl. Sicherheit und Risikobeurteilung) sowie die Einhaltung eines nach oben limitierten Kostendeckungsbeitrages der Swissgrid an die gebündelte Infrastruktur.
Termine
Die Inbetriebnahme der Ausbauten und die Umsetzung des Angebotskonzepts erfolgen gestaffelt. Die Umsetzungsplanung ist das Steuerungsinstrument dieses Prozesses. Sie wird jährlich auf Basis der neusten Erkenntnisse aus den einzelnen Projektierungen, der netzweiten Fahrplanstabilität sowie abgestimmt auf die aktuellsten Prognosen für den Bahninfrastrukturfonds überprüft, plausibilisiert und angepasst.
Viele kleinere Infrastrukturmassnahmen auf den Netzen der SBB und der Privatbahnen sind auf Kurs und ermöglichen kleinere Ausbauten des Angebots vor der Vollendung des ganzen Ausbauschrittes.
Hingegen zeichnet sich bereits heute ab, dass wichtige Projekte auf dem Netz der SBB erst später in Betrieb gehen können, so Stadelhofen (2036) und ZBT II (2037). Die SBB hat zusätzliche Risiken in der Planung und Projektierungsphase identifiziert und grössere Risiken festgehalten, die sich durch die Kumulation von Baustellen ergeben. Grössere Einschränkungen in der Angebotsqualität wie Zuverlässigkeit, Gesamtreisezeit, Anzahl Verbindungen und Umsteigevorgänge aufgrund von Baustellen und Ersatzkonzepten können aus Sicht der SBB den Kundinnen und Kunden nicht zugemutet werden. Bereits heute ist die Grenze der zumutbaren Baustellen in SBB-Netz erreicht. Längere, durchgehende Streckenunterbrüche für Bauarbeiten sind kaum umsetzbar. Das Abwägen zwischen minimalen Angebotseinschränkungen für die Kundschaft, optimalen Produktionsbedingungen für die Eisenbahnverkehrsunternehmen* und den erforderlichen Rahmenbedingungen für den Bau der Infrastruktur führt zum Risiko, dass die Ausführungsphasen der Infrastrukturprojekte erstreckt oder verschoben werden müssen.
Unter Betrachtung dieser Risiken erachtet die SBB den Abschluss des Ausbauschrittes bis 2035 als nicht realistisch. Für das Gesamtprogramm und das damit verbundene Angebotskonzept zeichnet sich eine Verzögerung um drei bis fünf Jahre ab. Gemäss SBB verursachen die Verzögerung keine Mehrkosten.