Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 18 Seiten

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Abbildung 2: Zuwanderung in der Hauswirtschaftsbranche gemäss ZEMIS (bewilligungspflichtige Zuwanderung nach Herkunftsland)

3500 3000 466567

2500640

590

378 2000 1500 2463 24432263

1000 21481962

500 0 2017 2018 2019 20202021

EU/EFTA Drittstaaten

Abbildung 2 veranschaulicht, wie sich die Zuwanderung in der Hauswirtschaftsbranche seit 2017 entwickelt hat. Die Zuwanderung in dieser Branche belief sich 2021 auf insgesamt 2340 Personen, was 1,7 Prozent der gesamten Zuwanderung entspricht. Zwar verzeichnete die Branche seit 2017 einen Rückgang bei der Zuwanderung (−20 %). Das lässt sich in den letzten Jahren allerdings direkt mit der Covid-19-Pandemie erklären, aufgrund der die Personenmobilität deutlich abgenommen hat. Über die letzten zehn Jahre ist die Zuwanderung in diesem Bereich indessen relativ stabil geblieben, während die gesamte Zuwanderung seit 2008 rückläufig ist (−5 %).

Angesichts der Grösse des betroffenen Arbeitsmarkts (die Zahl der einheimischen Arbeitskräfte in dieser Berufsgruppe beläuft sich schätzungsweise auf 25 000 Angestellte) sollten die relativ niedrigen Zuwanderungszahlen allerdings nicht unterschätzt werden. Die Zuwanderungsquote lag 2020 bei 10 Prozent17, was im Vergleich zur Gesamtwirtschaft (3 %) immer noch über dem Durchschnitt liegt.

17 Unter Berücksichtigung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), der Grenzgängerstatistik, der Statistik zur kurzfristigen Erwerbstätigkeit (<12 Monate) sowie der Daten zu den Bewegungen der einer Bewilligungspflicht unterstellten Personen und der meldepflichtigen Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter beträgt die Quote 20 Prozent für die Hauswirtschaft und 7 Prozent für die Schweizer Gesamtwirtschaft. 8/18