Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 18 Seiten
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Abbildung 1: Zuwanderung in die Berufsgruppe „Hauswirtschaftsberufe“ gemäss ZEMIS (Bewilligungspflichtige Zuwanderung nach Herkunftsland)
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Drittstaaten EU17/EFTA EU10
Abbildung 1 zeigt, wie sich die bewilligungspflichtige Zuwanderung von Personen in der Berufsgruppe «Hauswirtschaftsberufe» über die letzten Jahre entwickelt hat. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verwendet dafür eine etwas andere Berufsnomenklatur als die Strukturerhebung des BFS. Es kann somit durchaus sein, dass diese Personen auch in Betrieben des Gastgewebes oder in Heimen arbeiten und nicht nur in privaten Haushalten.
Dementsprechend handelt es sich in Abbildung 1 und Tabelle 1 (weiter unten) nicht exakt um dieselbe Population. Zudem ist das Ausmass der Rückwanderung in das Herkunftsland nicht bekannt, weshalb keine Rückschlüsse auf den Bestand der in der Schweiz verbleibenden Population möglich sind.
Aus Abbildung 1 ist ebenfalls ersichtlich, dass die Nachfrage nach Hausangestellten vermehrt durch Personen aus den EU-10-Staaten gedeckt wird. In diesen Ländern ist das Lohnniveau deutlich tiefer als in der Schweiz. Während 2005 noch 90 Prozent aller zugewanderten Personen in der Berufskategorie «Hauswirtschaftsberufe» aus dem EU-17-Raum stammten, lag dieser Anteil 2015 noch bei 54 Prozent. Dieser Anteil hat sich weiter verringert und betrug 2019 noch 43 Prozent, während sich der Anteil der zugewanderten Personen aus den neuen EU-Ländern innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelte und von 2008 bis 2019 von 21 Prozent auf 43 Prozent stieg.