Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 18 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
kann die zuständige Kommission der zuständigen Behörde die Verlängerung des NAV beantragen.
3.3 Verlängerung des NAV Hauswirtschaft um drei Jahre
Die in den vorangegangenen Ziffern vorgestellten Analysen zeigen, dass die Berufsgruppe der Hauswirtschaft durch einen über dem Schweizer Durchschnitt liegenden Beschäftigungsanteil ausländischer Personen gekennzeichnet ist. Auch wenn die Zuwanderung in der Hauswirtschaftsbranche im nationalen Vergleich gering ausfällt, ist hier die Zuwanderungsquote doch überdurchschnittlich hoch. Der Anteil der ausländischen Beschäftigten ist im gesamtschweizerischen Vergleich nach wie vor hoch und das Ausbildungsniveau relativ gering.
Das Lohngefälle zwischen den Herkunftsländern der in der Branche tätigen ausländischen Beschäftigten und der Schweiz ist hoch. Überdies ist das Lohnniveau in der Hauswirtschaft tiefer als in der Gesamtwirtschaft, was eine erhöhte Kontrollintensität in der Branche zur Begrenzung des brancheninternen Lohndrucks rechtfertigt.
Gleichzeitig bleibt die Anzahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter und der Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern in der Hauswirtschaftsbranche stabil. Über drei Jahre (2019−2021) beträgt die Verstossquote gegen die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft 10 Prozent bei den Betrieben und 9 Prozent bei den Personen. Zu beachten ist auch, dass ein Teil der in der Hauswirtschaft tätigen Personen im Rahmen des Personalverleihs angestellt ist. Diese Branche ist gegenwärtig eine Fokusbranche und wird dies auch künftig bleiben. Hinzu kommt die Schwierigkeit, in der Branche Kontrollen durchzuführen. Schwarzarbeit ist somit auch in diesem Berufsfeld ein Thema. Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit überprüften die kantonalen Vollzugsorgane im Jahr 2021 693 private Haushalte und führten dabei 824 Personenkontrollen durch. Im Vergleich zu 2019 wurde das Kontrollvolumen in diesem Bereich erhöht.
Seit der letzten Verlängerung bleibt die Situation in der Hauswirtschaftsbranche sensibel.
Aus den genannten Gründen sowie aufgrund der Tatsache, dass in dieser Branche nach wie vor wiederholte Verstösse festgestellt werden, empfiehlt es sich, missbräuchliche Lohnunterbietungen mittels zwingender Mindestlöhne weiterhin zu bekämpfen und so Missbräuchen vorzubeugen.
Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht der TPK Bund die Voraussetzungen für eine Verlängerung des NAV erfüllt: Einerseits liegen wiederholte Verstösse gegen die zwingenden Mindestlöhne vor, andererseits ist wegen der starken Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten davon auszugehen, dass beim Wegfall des zwingenden Mindestlohnes im NAV der Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr steigen würde. Daher ist es angezeigt, in dieser Branche auch weiterhin mittels zwingender Mindestlöhne gegen Missbräuche vorzugehen. Wie schon 2013, 2016 und 2019 soll deshalb der NAV Hauswirtschaft um weitere drei Jahre, d. h. bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden.
3.4 Anpassung der Mindestlöhne in der NAV Hauswirtschaft
Im Rahmen der beantragten Verlängerung des NAV Hauswirtschaft stellt sich auch die Frage nach einer allfälligen Lohnanpassung.