Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 18 Seiten

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Abbildung 5: Bisherige Nominallohnentwicklung und Anpassung der Mindestlöhne (BFS, Lohnindex)

Abbildung 5 vergleicht den NAV-Mindestlohn für Ungelernte mit der Nominallohnentwicklung. Wäre der NAV-Mindestlohn der Nominallohnentwicklung gefolgt, hätte er Ende 2021 pro Stunde etwa CHF 19.47 betragen (ohne Zuschläge für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn). Der aktuelle Anpassungsbedarf der Mindestlöhne beziffert sich somit theoretisch auf 1,5 Prozent im Vergleich zur Situation im Jahr 2018. Die Entwicklung der Nominallöhne im Jahr 2022 wird im Frühjahr 2023 bekannt gegeben. Angesichts der positiven Teuerung und dem Rückgang der Löhne im Jahr 2021 liegt das reale Lohnwachstum von 2019 bis 2021 bei 1,2 Prozent21. Tabelle 2 im Anhang zeigt die NAV-Löhne mit und ohne obligatorische Zuschläge (4 Wochen Ferien und 1 Feiertag) bei einer Anpassung an die Nominallohnentwicklung 2019−2021.

Der Vergleich der Mindestlöhne des NAV mit Löhnen ähnlicher Branchen wurde schon in der TPK Bund zur Erarbeitung des Entwurfs des NAV angestellt. Verglichen wurde der Basislohn plus Zuschläge für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Dies gilt allgemein als anerkannte Methode zur Berechnung resp. zum Vergleich von Mindestlöhnen22.

21 Quelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerischer Lohnindex

22 Siehe z. B. ave GAV für den Personalverleih, Anhang 2, sowie SECO-Weisung «Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich»