Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/46: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 18 Seiten

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Mindestlöhne bei Anpassung um 1.5 Prozent

Mindes-

Lohnkategorie gemäss Mindestlohn tlohn neu Art. 5 NAV Hauswirt- Mindestlohn neu ohne 4 Wochen inkl. schaft aktuell Zuschläge Ferien 1 Feiertag Zuschläge

Ungelernt 19.2025 19.50 1.62 0.08 21.20 Ungelernt mit 4. Jahren

Berufserfahrung oder

EBA 21.10 21.40 1.78 0.08 23.30

Gelernt mit EFZ 23.20 23.55 1.96 0.09 25.60

3.5 Formelles

Gemäss Artikel 360a OR erfolgt die Verlängerung eines NAV mit Festlegung der Mindestlöhne auf Antrag der TPK Bund an die zuständige Behörde. Auf Ebene Bund ist die TPK Bund dafür zuständig, dem Bundesrat einen Antrag auf Verlängerung oder Änderung des NAV Hauswirtschaft zu unterbreiten. Mit dem Beschluss vom 6. Juli 2022 beantragt die TPK Bund dem Bundesrat die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft um drei Jahre. Zudem beauftragt sie den Bundesrat, die geltenden Mindestlöhne um 1,5 Prozent zu erhöhen. Schliesslich behält sie sich die Möglichkeit vor, zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 eine Neubewertung der zwingenden Mindestlöhne vorzunehmen, sofern die Arbeitsmarktsituation sich ändert (Art. 360b Abs. 4 OR), insbesondere angesichts der Inflationsentwicklung. Um die Positionen der interessierten Kreise zur Anpassung der Mindestlöhne einzuholen, wurde dieses Thema bereits im Vernehmlassungsverfahren zur Verlängerung des NAV Hauswirtschaft berücksichtigt. Daher sind die entsprechenden Meinungen der betroffenen Kreise bereits bekannt, sodass im Falle eines Antrags der TPK Bund auf eine Vernehmlassung zur Erhöhung des Mindestlohnes verzichtet werden kann (Art. 3a Abs. 1 Bst. b des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 200526).

4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

Artikel 5 Höhe des Mindestlohnes

Absatz 1: Dieser Absatz enthält die neuen zwingenden Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft aufgrund der Anpassung an die Nominallohnentwicklung 2019−2021.

Artikel 9 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Der bisherige Artikel 9 wird um einen Absatz 5 ergänzt, gemäss dem die Geltungsdauer dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird.

25Das Neuenburger Gesetz über den Mindestlohn, das seit August 2017 in Kraft ist, regelt, dass der

kantonale Mindestlohn für alle Personen gilt, die ihre Tätigkeit üblicherweise im Kanton Neuenburg ausüben. Im Gegensatz zum Mindestlohn im Kanton Jura sagt es indessen nichts über den Vorrang von NAV-Mindestlöhnen aus. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die unter dem kantonalen Mindestlohn liegenden Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft nicht für Arbeitnehmende gelten, die unter den räumlichen Geltungsbereich des kantonalen Mindestlohngesetzes fallen. In diesem Fall ist der höhere kantonale Mindestlohn massgebend. Ein allfälliger Gerichtsentscheid in einem konkreten Fall bei einer Kollision des NAV mit dem kantonalen Gesetz bleibt vorbehalten.

26 SR 172.061