Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/56: Revision von Verordnungen im Tierschutzbereich · 26 Seiten
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zwischen kleinen und grossen Rassehühnern zu unterscheiden. Der Zürcher Tierschutz wünscht, dass als kleinste Haltungseinheit für Hobbyhühner 1 m2 gelten soll.
Gegen die Einführung von einer Mindestfläche von 2 m2 für Hühnerställe sind landwirtschaftliche Kreise und die Vetsuisse-Fakultät. Diese schlägt stattdessen vor, nicht zwischen Stall und Auslauf zu differenzieren.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist gegen den Vorschlag und fordert weiterführende Regelungen mit mehr Raum für Hühner.
Landwirtschaftliche Organisationen und das Aviforum sprechen sich für eine Übergangsfrist von 10 Jahren aus.
Transport Gitzi, Anhang 4 Tabelle 2
Der Kanton Luzern und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüssen den Vorschlag. LU fordert eine Präzisierung betreffend Abmessungen: es sollen «lichte» Masse gemeint sein. TIR beantragt zusätzlich die Einführung von Mindestvorgaben für den Transport von Hauskaninchen.
Die Tierärzteschaft begrüsst die Möglichkeit, Zicklein in einem Transportbehälter im Auto zu
transportieren (Anmerkung 1).
Landwirtschaftliche Kreise, der Kanton SG und der Kanton JU begrüssen die Einführung der neuen Gewichtskategorien, fordern aber eine Reduzierung der vorgeschlagenen Flächen und der Höhe des Transportabteils:
unter 23kg 0.12 anstatt 0.18m2 Höhe: Widerrist +20 anstatt +40
23 – 35kg 0.20 anstatt 0.25m2 Höhe: Widerrist +30 anstatt +50
Zudem sei die Anmerkung 2 zu den obligatorischen Trennwänden im Grossviehtransporter zu
streichen, weil dies bereits in Art. 165 geregelt sei.
Der Kanton AG spricht sich für dieselben Flächen aus wie die Landwirtschaft, beantragt jedoch +30cm Höhe für Tiere <23kg und +50cm (entspricht dem Revisionsvorschlag) für Tiere von 23 – 35kg.